Wirtschaft



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25.10.2002
 

Wie in alten Zeiten

Mark und Pfennig weiter erlaubt

Im sauerländischen Marsberg darf noch mit der alten D-Mark eingekauft werden. Das bestätigte jetzt sogar ein Oberlandesgericht.

mat

Hamm – In Marsberg hatten verschiedene Geschäftsleute während des Sommerschlussverkaufs auch D-Mark als Zahlungsmittel entgegengenommen. Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs hatte gegen den Zahlungsverkehr mit den alten Scheinen und Münzen geklagt, weil sie ein "übertriebenes Anlocken der Kunden" vermutete.

Das Amtsgericht Arnsberg und das Oberlandesgericht Hamm sah dies allerdings anders. Der informierte Verbraucher wisse, dass er Mark-Bestände weiterhin in Euro wechseln könne, hieß es in der Urteilsbegründung. Nach Ansicht der Richter ersparen die Geschäfte ihren Kunden lediglich der möglicherweise aufwendigere Umtausch bei der Landeszentralbank. Dieser Vorteil sei aber nicht so übermäßig, dass sich Verbraucher deshalb gar nicht mehr mit den Angeboten der Konkurrenz beschäftigen würden.

Die Geschäftsleute aus Marsberg wollen die D-Mark-Aktion nun noch bis Jahresende fortsetzen. Nach Angaben eines Einzelhändlers kamen allein durch mit den "Schlafmünzen" und alten Scheinen rund 150.000 Mark in die Kassen.

Aktenzeichen: OLG Hamm - 4 W 156/02

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