Wirtschaft



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22.01.2003
 

Zinsbesteuerung

Der Pyrrhussieg des Hans Eichel

Von Michael Kröger

Die EU-Finanzminister haben sich auf einen lang erwarteten Kompromiss über die grenzüberschreitende Besteuerung von Zinseinkünften geeinigt. An der Flucht von Kapital in die europäischen Steuerparadiese wird die neue Regelung allerdings wenig ändern.

"Die Regelung steht und fällt mit der Schweiz": Käselager in Kaltenbach
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EPA/DPA

"Die Regelung steht und fällt mit der Schweiz": Käselager in Kaltenbach

Brüssel - Das Resümee des Bundesfinanzministers war vollmundig: "Wir machen Schluss mit Steuerhinterziehung - in Europa und darüber hinaus", erklärte Hans Eichel (SPD) in Brüssel nach der Sitzung der EU-Finanzminister am Dienstag. Nach jahrelangem Schachern hatte sich das Gremium endlich auf einen Kompromiss für eine europäische Zinssteuerrichtlinie geeinigt. Grenzüberschreitender Steuerbetrug werde so wirksam unterbunden. "Das ist ein Sieg für alle ehrlichen Steuerzahler", frohlockte Eichel.

Die neue Richtlinie sieht vor, dass die Steuerbehörden von 14 EU-Staaten sich ab 2004 gegenseitig über Zinseinkünfte von Kapitalanlagen informieren, die dann im jeweiligen Heimatland des Anlegers besteuert werden können.

Dem Fiskus könnte die neue Regelung einen warmen Geldregen bescheren - immerhin schätzen Banken das Vermögen, das deutsche Privatanleger auf ausländischen Konten bunkern, auf 350 bis 400 Milliarden Euro.

Doch Eichels Ziel reicht weiter: Einen guten Teil des Kapitals - vielleicht 100 Milliarden Euro, so hofft man im Bundesfinanzministerium - könne man zurück nach Deutschland locken, wenn im Ausland die Steuerschlupflöcher verstopft würden. Doch in diesem Fall hilft die neue Zinssteuerrichtlinie Eichel zwar im Kampf gegen Steuersünder; im Verteilungskampf um Kapital wird sie sich als untaugliches Instrument erweisen.

Denn Österreich, Luxemburg und Belgien, haben für sich eine Ausnahmeregelung ausgehandelt. Sie werden eine Quellensteuer auf Kapitalerträge von EU-Ausländern einführen und diese bis auf einen Aufwandsentschädigung an die berechtigte Steuerbehörde überweisen. Zunächst 15 Prozent, ab 2010 soll der Betrag dann auf 35 Prozent angehoben werden.

Entscheidend für die Ausnahmeregelung war die strikte Weigerung der drei EU-Länder, ihr Bankgeheimnis anzutasten. Denn die Zusicherung absoluter Diskretion, darüber herrscht bei allen EU-Partnern Einigkeit, gilt als entscheidender Vorteil im Wettbewerb um Anlegerkapital. Das Geld, so die Befürchtung, würde in die Schweiz, nach Andorra, San Marino, Monaco, Liechtenstein oder auf die Kanalinseln fließen.

Experten glauben denn auch nicht, dass sich mit Hilfe der neuen Steuerregeln viele Anleger wieder nach Deutschland locken lassen. Die Regelung verfehle ihr Ziel, weil es einen verstärkten Kapitalabfluss in die zunächst von der Informationspflicht ausgenommenen EU-Länder und der Schweiz geben werde, sagt zum Beispiel der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Ulrich Hocker. "Die Einigung kommt einem Konjunkturprogramm für die Schweizer Banken gleich."

Ganz so weit will der ehemalige Wirtschaftsweise Rolf Peffekoven nicht gehen. Doch auch er erwartet nach der EU-Einigung über die Zinsbesteuerung von Ausländerkonten keinen bedeutenden Kapitalrückfluss nach Deutschland. "Ob das Geld zurückkommt, da bin ich eher skeptisch", sagte Peffekoven am Mittwoch im NDR.

Das Hauptproblem sei, dass sich die Schweiz nicht an dem Informationsaustausch über Zinserträge von EU-Ausländern beteiligen werde. "Es wird sicher dann zunächst einmal zu Verlagerungen kommen. Aber es wird sicher nicht in dem Umfang, wie es die Bundesregierung erwartet, Rückflüsse geben", betonte Peffekoven.

In dieser Hinsicht zeigt sich auch EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein problembewusst. Er ließ seinen Sprecher am Mittwoch ankündigen, die EU-Kommission werde auf den Abschluss von Abkommen mit der Schweiz und weiteren nicht zur EU gehörenden Staaten noch im Februar drängen. Dabei sollen sich die Finanzparadiese den gleichen Regelungen unterwerfen, die auch für Österreich, Luxemburg und Belgien gelten.

"Die gesamte Regelung steht und fällt mit der Schweiz", ist auch Claus Deininger, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl vom Ekkehard Wenger an der Universität Würzburg, überzeugt. An ein Einlenken der Eidgenossen glaubt Deininger indes nicht. "Welchen Grund sollten die Schweizer haben, der EU auf diesem Feld entgegenzukommen?"

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