Von Barbara Schmid
Düsseldorf - Das Gelsenkirchener Arbeitsamt steht seit Ende dieser Woche unter Kuratel der Landesarbeitsverwaltung in Düsseldorf. Grund des bislang einmaligen Vorgangs: Aus Protest gegen drastische Kürzungen hatte der Verwaltungsausschuss des Arbeitsamtes den ihm vorgelegten Haushalt abgelehnt. Das Gremium wurde daraufhin von der Düsseldorfer Zentrale des Amtes enthoben.
Auslöser ist der harte Sparkurs der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg. Angesichts knapper Kassen werden dort die Mittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und berufsbegleitende Bildungsmaßnahmen auf ein Minimum gekürzt. Im Fall von Gelsenkirchen, zu dessen Arbeitsamtsbezirk auch Herne und Bottrop gehört, fehlen dadurch weit mehr als fünf Millionen Euro in diesem Jahr. Weil so Langzeitarbeitslose und andere Problemfälle nicht mehr gefördert werden können, würden in Gelsenkirchen nur noch 14 von 808 ABM-Stellen übrig bleiben, viele hundert Menschen kämen neu in die Sozialhilfe.
Dabei leidet die Revierstadt schon heute unter der höchsten Langzeitarbeitslosigkeit in Westdeutschland, die mit 40,7 Prozent deutlich über dem Bundesdurchschnitt (30,7 Prozent) liegt. "Wir wissen nicht, wie wir das bezahlen sollen," klagt der Oberbürgermeister der hoch verschuldeten Stadt, Oliver Wittke (CDU). Er hält es für "unverantwortlich", wenn sich die Bundesanstalt nur noch um die leicht vermittelbaren Arbeitslosen kümmert und die Problemfälle den eh schon finanziell gebeutelten Kommunen zuschiebt. Diese "Kommunalisierung der Arbeitsmarktprobleme" sorge dafür, dass Städte wie Gelsenkirchen an ihren Aufgaben "ersticken".
Den Politiker bedrückt, dass besonders viele allein erziehende Frauen von den Kürzungen betroffen sein werden und er fürchtet, dass sie ohne entsprechende Förderung "keine Chance mehr haben auf die Rückkehr in den Arbeitsmarkt". Auch 270 von der Stadt organisierte außerbetriebliche Ausbildungsplätze für Jugendliche ohne Lehrstelle sind durch das Nürnberger Spardiktat bedroht. "Da fordert die Bundesregierung die Arbeitspflicht für alle Jugendlichen unter 25 Jahre und streicht gleichzeitig die notwendigen Gelder," kritisiert Wittke.
Wie die verfahrene Situation zwischen Landesarbeitsamt und seiner Gelsenkirchener Außenstelle bereinigt werden kann, versuchen derzeit die Juristen zu klären. Präzedenzfälle gibt es nicht.
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