Wirtschaft



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31.07.2003
 

Kriterien für Arbeitlosengeld II

Vom Manager zum Tellerwäscher

Die Bundesregierung will angeblich die Bedingungen verschärfen, unter denen Langzeitarbeitslose weiter Geld erhalten. Nach der neuen Regelung sollen Menschen ohne Job angebotene Stellen offenbar nicht mehr ablehnen können - egal wie mies diese unter Umständen bezahlt sind.

Arbeitsamt: Wer kann, der muss
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DPA

Arbeitsamt: Wer kann, der muss

Hannover - Nach Informationen der in Hannover erscheinenden "Neuen Presse" werden die Zumutbarkeitskriterien für Bezieher des künftigen Arbeitslosengeldes II sehr scharf ausfallen. Das Arbeitslosengeld II wird in Zukunft die Arbeitslosenhilfe ("Stütze") ersetzen, die Langzeitarbeitslose bekommen.

Im Gesetzentwurf zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe heiße es, jedem Erwerbsfähigen sei grundsätzlich jede Arbeit zumutbar, schreibt die Zeitung in ihrer Donnerstagausgabe. Bezieher des Arbeitslosengeldes II dürfen demnach Stellen, die schlechter bezahlt werden oder schlechtere Arbeitsbedingungen mit sich bringen, nicht ablehnen.

Auch längere Arbeitswege sollen kein Ablehnungsgrund mehr sein, schreibt die Zeitung. Dies werde laut Entwurf auch für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt gelten.

Es gebe nur wenige Ausnahmen: So sei eine Arbeit nicht zumutbar, wenn der Betreffende dazu "körperlich oder geistig nicht in der Lage ist". Auch die Erziehung von Kindern bis zu drei Jahren dürfe nicht leiden. Ältere Kinder sollten in Betreuungseinrichtungen untergebracht werden, um die Arbeitsaufnahme zu ermöglichen.

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