Berlin - Das Wirtschaftsministerium bestätigte am Freitag Berichte von "Bild"-Zeitung und "Financial Times Deutschland", wonach Langzeitarbeitslose, die Arbeit oder ein Eingliederungsangebot ablehnen, für die folgenden drei Monate mit Einbußen zu rechnen haben. Beim ersten Mal sinke die Regelleistung um 30 Prozent, wer wiederholt Angebote ablehne, müsse sogar Abzüge in doppelter Höhe hinnehmen.
Laut "FTD" soll künftig praktisch jede Arbeit als zumutbar gelten, auch wenn der Verdienst gering und die Umstände unbequem sind. So müsse beispielsweise ein Berliner Ingenieur, der nach einem Jahr Arbeitslosigkeit auf Arbeitslosengeld II angewiesen sei, theoretisch auch einen Job in einer Putzkolonne in Westdeutschland annehmen, berichtet die Zeitung. Ausnahmen sollten nur noch bei Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen gemacht gelten.
Ein Sprecher Clements wies jedoch darauf hin, dass Sanktionen nicht im Vordergrund stünden. Viel wichtiger sei die Vermittlung der Arbeitslosen, die künftig viel intensiver betreut würden. Nur wer Angebote ablehne, müsse nach dem Prinzip "Fördern und Fordern" mit Sanktionen rechnen.
Auch die Finanzierung der Arbeitslosenhilfe II soll künftig anders geregelt sein. Während heute Langzeitarbeitslose zuerst Arbeitslosenhilfe vom Bund und danach Sozialhilfe von der Kommune bekommen, sollen sie künftig das Arbeitslosengeld II vom Bund erhalten. Die im Entwurf vorgesehene Summe entspricht mit 297 Euro im Westen und 285 Euro im Osten etwa dem Niveau der heutigen Sozialhilfe.
Ob die Reform allerdings so kommt, ist offen. Denn die Bundesregierung benötigt für das Gesetz die Zustimmung des Bundesrats. Baden-Württembergs Ministerpräsident Erwin Teufel hat aber bereits seinen Widerstand gegen die Sozialhilfepläne angekündigt. Ein "Bundessozialamt" führe nicht weiter. Auch Hessen möchte die Entscheidungen über Fürsorgeleistungen bei den Kommunen belassen.
Ein weiteres Gesetz von Sozialministerin Ulla Schmidt soll das künftige Sozialgeld für etwa 1,15 Millionen die Betroffenen regeln, die keiner Arbeit nachgehen können. Dazu gehören zum Beispiel Behinderte und allein Erziehende. Deren Fürsorgeleistungen von der Kommune soll künftig als Pauschale gezahlt werden. Einmalige Zahlungen für Möbel oder Kleidung werde es nicht mehr geben, berichtete die "Süddeutsche Zeitung".
Schmidts Sprecher Klaus Vater sagte, der Entwurf sei innerhalb der Regierung noch nicht abgestimmt. Deshalb äußere er sich nicht zum Inhalt. Dies gilt auch für Clements Entwurf und die geplante Gemeindefinanzreform. Alle drei stünden im Zusammenhang, weil Kosten und Einnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden neu aufgeteilt werden müssten. Die Pakete sollen am 13. August im Kabinett beraten werden, wenn sich die Ministerien vorher verständigt haben.
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