München - Die Firma O2 hatte geklagt, weil sie ihr Recht an der Wortmarke "Da legst di nieda" verletzt sah. Den Satz spricht Franz Beckenbauer für den Mobilfunkanbieter in einem Werbespot in die Kamera.
E-Plus verbreitet seit Januar einen Werbespot, der die Richter am Münchner Landgericht sehr an den Beckenbauer-Spot von O2 erinnerte: Rudi Völler wird von einem Mann gefragt: "Da legst du dich.... was?" Der Team-Chef der Nationalmannschaft antwortet: "Nieder!"
Den Richtern der für Markenstreitigkeiten zuständigen Kammer für Handelssachen am Münchner Landgericht war das zu viel der Analogie und sie verboten E-Plus den Spot. Zum Start der E-Plus-Kampagne habe der als Marke geschützte O2-Slogan für das Publikum bereits als "Herkunftskennzeichnung für die Dienstleistungen" von O2 gedient, hieß es in der Urteilsbegründung. Mit der Frageform habe E-Plus "geradezu an die Zuschauer appelliert, sich an den Slogan der Klägerin zu erinnern". Da zudem noch mit einem vergleichbaren Sympathieträger aus der Fußballwelt geworben werde, sei davon auszugehen, dass E-Plus die stark beworbene Marke O2 gewollt ausgenutzt habe.
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