Saarbrücken - Wie der SPD-Sozialexperte Ottmar Schreiner gegenüber der "Saarbrücker Zeitung" erklärte, einigten sich die Abgeordneten mit Clement darauf, dass Langzeitarbeitslose nun doch keine Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern oder erwachsenen Kindern geltend machen müssen, bevor sie Arbeitslosengeld II erhalten.
Verabschieden musste sich Clement laut Schreiner auch von seinem Vorhaben, künftig selbst per Verordnung darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen Arbeitslose als nicht erwerbsfähig zu gelten haben. In diesem Fall hätte der Minister nach Ansicht von Kritikern schwer Vermittelbare von den Arbeits- zu den Sozialämtern abschieben können. Die Betroffenen hätten dann keinen Anspruch mehr auf Eingliederungs- und Vermittlungsleistungen der Arbeitsämter gehabt.
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