Berlin - Für manche ist es Nachbarschaftshilfe, für andere schon ein kriminelles Delikt: Die nicht versteuerte Arbeit im Haushalt soll künftig strafrechtlich verfolgt werden können. Geld soll für Hilfe ohne Steuerkarte gar nicht mehr gezahlt werden dürfen - selbst wenn es sich nur um kleine Summen handelt.
Allenfalls "kleine Aufmerksamkeiten, wie zum Beispiel ein Blumenstrauß oder eine Gartenpflanze" sollen als Belohnung noch erlaubt sein. So steht es in einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums, über den das "Handelsblatt" berichtet. Minister Hans Eichel (SPD) macht damit Ernst mit der Ankündigung, Schwarzarbeit nicht mehr als bloße Ordnungswidrigkeit werten zu wollen.
Häufigere Kontrollen am Bau geplant
Laut Bericht werden mindestens 1500 Euro Bußgeld fällig, wenn Schwarzarbeiter den Zollfahndern auffallen und der Auftraggeber keine Rechnung von Putzfrau oder Handwerker vorlegen kann. Generell soll künftig jede nicht bei Sozial- oder Finanzbehörden angemeldete bezahlte Dienstleistung als Wirtschaftskriminalität gelten und vom zuständigen Zoll in enger Zusammenarbeit mit den Finanzämtern verfolgt werden.
Im Entwurf für das "Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung" werden auch Unternehmen Strafen angedroht, die Schwarzarbeit leisten oder Schwarzarbeiter beschäftigen. Vor allem am Bau sollen die Kontrollen verschärft werden. Zudem sollen teils die Beweislasten zu Ungunsten der Firmen umgekehrt werden. Baufirmen, die Subunternehmer mit Schwarzarbeitern beschäftigen, sollten von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden, so das "Handelsblatt".
Unternehmer müssen zudem damit rechnen, dass der Zoll regelmäßig die Steuerfahnder alarmieren wird: Nach aller Erfahrung sei es so, dass schwarzarbeitende Firmen auch Steuern hinterzögen, heißt es im Entwurf.
Ein Sprecher des Finanzministeriums bestätigte den Bericht im Grundsatz. Eine Strafverfolgung sei jedoch nur in seltenen Extremfällen zu erwarten. Die von der Zeitung genannten Bußgelder in Höhe von rund 1500 Euro würden vermutlich ebenfalls nur selten in privaten Haushalten fällig werden, sagte der Sprecher. Der Entwurf werde derzeit mit den Ländern abgestimmt und solle am 18. Februar im Kabinett beraten werden. Es sei geplant, dass das Gesetz im Sommer in Kraft tritt.
Dem Bund entgehen durch Schwarzarbeit pro Jahr mindestens eine Milliarde Euro an Steuern. Dem Gesetz muss nach dem Bundestag der Bundesrat zustimmen, der von den Unionsparteien dominiert wird.
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