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12.01.2004
 

Praxisgebühr

Experten kämpfen sich durch das Dickicht der Ungereimtheiten

Viele Details der Regelung über die Praxisgebühr empören die Patienten, weil sie offenkundig ungerecht sind. Vertreter von Kassen und Ärzteverbänden sollen die Ungereimtheiten jetzt so schnell wie möglich beseitigen.

Beratung beim Optiker: Bestimmung der Sehschärfe soll Kassenleistung bleiben
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DPA

Beratung beim Optiker: Bestimmung der Sehschärfe soll Kassenleistung bleiben

Köln/Berlin - Beim ersten Gespräch haben sich die Verhandlungsführer allerdings nur in Teilfragen angenähert. Es seien noch Punkte offen, die bei weiteren Gesprächen im Januar geklärt werden sollen, hieß es am Montag nach einem Treffen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit den Spitzenverbänden der Kassen in Köln.

Die Arbeit des Gremiums kommt einer Sisyphos-Arbeit gleich denn bereits in den ersten Tagen des alltagsbetriebs haben sich eine Menge Ungreimtheiten herauskristallisiert, die bei allen Beteiligten für Unmut gesorgt haben.

  • Zu Irritationen geführt haben die Regelungen zur Praxisgebühr im ärztlichen Notdienst: Wird ein Notarzt zum Patienten gerufen und weist dieser den Patienten nicht ins Krankenhaus ein, wird nach aktuellem Stand keine Praxisgebühr fällig. Dies hat aber bereits dazu geführt, dass viele Versicherte den Notarzt auch in nicht akuten Fällen alarmieren, um die Praxisgebühr einzusparen. Dies soll verhindert werden.


  • Frauen, die ohne Untersuchung nur ein Folgerezept für die Anti- Baby-Pille abholen, sollen die Praxisgebühr nicht erneut bezahlen: Ein Weg dazu wäre das Jahresrezept für die Pille.


  • Verhandelt werden muss auch über Ausnahmeregelungen für die Erstattungen bei Krankentransporten zur ambulanten ärztlichen Behandlung. Die Kostenerstattung für diese Fahrten ist durch die Reform aus dem Kassenkatalog gestrichen worden. Die Ausnahmeregelungen zielen zum Beispiel auf Behinderte, die etwa auf ein Taxi oder einen Krankenwagen angewiesen sind.


  • Neu definiert werden muss auch, was eine chronische Krankheit ist. Vereinbarungen der Kassenärzte und Krankenkassen in einer "Chroniker- Richtlinie" lehnte das Bundesgesundheitsministerium im Dezember ab, da darin zu großes Gewicht auf die regelmäßige stationäre Behandlung des Patienten gelegt wurde. Damit wären viele andere Patienten - etwa gut eingestellte Diabetiker - nicht mehr von der Definition erfasst. Dies hat erhebliche finanzielle Bedeutung: Wer als chronisch krank eingestuft ist, muss nur ein Prozent seines Jahreseinkommens und damit nur halb so viel wie üblich für Zuzahlungen aufwenden.


  • Festgelegt werden soll auch, dass bei Überweisungen zum Psychotherapeuten keine Praxisgebühr fällig wird.


  • Bereits geeinigt haben sich Krankenkassen und Kassenärzte darauf, dass die Bestimmung der Sehschärfe für Brillen weiterhin - wie vom Ministerium gewünscht - eine Kassenleistung bleibt. Die Brille selbst muss der Versicherte dagegen seit Jahresbeginn aus eigener Tasche bezahlen.

Einige Schwachstellen nach Ansicht des Sprechers der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Roland Stahl, könnten schnell beseitigt werden. Dazu gehörten etwa die Regelungen bei Notdiensten oder Psychotherapeuten, die noch in diesem Quartal nachgebessert werden könnten. "Das wird sehr schnell gehen." Andere Veränderungsvorschläge wie die Aussetzung der Praxisgebühr bei der Abholung von Antibabypillenrezepten bräuchten bis zur Umsetzung länger, so Stahl. Dafür seien eventuell gesetzliche Veränderungen notwendig. Bei den anderen Reglungen handele es sich hingegen um leichter zu ändernde Ausführungsbestimmungen.

Trotz der vielen Mängel in den Bestimmungen zur praktischen Umsetzung will Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt an der Praxisgebühr in der festgelegten Höhe festhalten. Ihr Sprecher Klaus Vater wies die Kritik des Chefs der Barmer-Ersatzkasse, Eckart Fiedler, an der Höhe der Praxisgebühr zurück. "Sie ist ein Ausflug in einen Populismus, der gesundheitspolitisch Schaden anrichtet".

Fiedler hatte die zehn Euro Praxisgebühr pro Quartal als zu hoch bezeichnet. Eine Praxisgebühr von fünf Euro hätte nach seinen Worten genügt, sagte er der "Berliner Zeitung". "Auch die Zuzahlungen bei Arzneimittel haben die Grenze des Zumutbaren erreicht." Die Politik dürfe die Zuzahlungsschraube nicht überdrehen.

Vater erwiderte, gerade die Barmer mit ihrem Mitgliederschwund sei existenziell auf die Möglichkeit angewiesen, Schulden abzubauen und den Beitragssatz so rasch es geht deutlich zu senken. Das gelinge aber nur, wenn Kassenausgaben reduziert und Strukturreformen verwirklicht werden. Ohne Reform - zu der die Praxisgebühr gehört - hätte die Barmer den Beitragssatz um 0,5 Prozent anheben müssen.

Vater betonte, die Gesundheitsreform werde in Arztpraxen, in Krankenhäusern und Apotheken weitestgehend reibungslos umgesetzt. "Von "Fehlstart" und "Chaos kann keine Rede sein."

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