Köln - Während die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Deutschland im Schnitt 45 Tage dauere, könne man in Australien eine Firma mit vergleichbarer Rechtsform in zwei Tagen gründen. In Neuseeland und Kanada dauere dies drei, in Dänemark und den USA vier Tage. Das geht aus einem Vergleich hervor, über den der Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln nun berichtet.
Der Newsletter des wirtschaftsnahen IW beruft sich dabei auf Daten der Weltbank. Sie hat ermittelt, wie lange die Gründung einer GmbH, einer Limited Company oder analoger Unternehmen im Jahr 2003 in verschiedenen Staaten der OECD in Anspruch nahm. Bedingung war auch, dass die Firma Personal beschäftigt und dafür Sozialleistungen zahlt.
Spanien ganz hinten
In Deutschland, so das Ergebnis, mussten Gründer neun verschiedene Stellen ansteuern, darunter das Finanzamt, die Gewerbeaufsicht und die zuständige Kammer. In Australien und Kanada seien nur zwei Anträge nötig gewesen, so der IW-Bericht. Diese ließen sich relativ einfach über das Internet abwickeln. Dort erhalte der Gründer eine Unternehmensnummer, mit der er alle weiteren Vorgänge zentral beim Finanzamt abwickeln könne, darunter Erhalt der Steuernummer, Antrag auf Im- und Exportlizenzen sowie Registrierung von Beschäftigten.
Aktenkeller im Düsseldorfer Finanzamt: Neun verschiedene Stellen zuständig
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