Auf eine kleine Anfrage der CDU-Bundestagsfraktion Ende März hin versandte das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft eine Liste mit den Berufsgruppen, die laut Tarifvertrag Stundenlöhne unter sechs Euro verdienen. Aus der Liste ergibt sich, dass in mehr als 130 von insgesamt rund 2800 gültigen Verbands-Tarifverträgen Stundenlöhne unterhalb diesen Betrages gezahlt werden.
Auf der Ministeriums-Liste finden sich allerdings in der Mehrzahl Jobs für ungelernte Arbeitnehmer unter 18, teilweise sogar unter 16 Jahren, die einfache Tätigkeiten verrichten. Häufig sind die niedrigen Stundensätze Einstiegsgehälter im ersten Berufsjahr; viele Niedriglohn-Arbeiter sind auch in der Landwirtschaft als Erntehelfer und Saisonkräfte beschäftigt.
Doch es gibt auch Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung sowie Ungelernte über 18 Jahre, die weniger als 6 Euro Stundenlohn bekommen - nicht nur im Osten. Die Gesamtzahl der Arbeitnehmer, die in diese unterste Tarifklasse fallen, beläuft sich nach Angaben von Oktober 2001 auf knapp 2,8 Millionen Menschen. Das sind knapp 7,5 Prozent aller Erwerbstätigen Bevölkerung.
Positivere Zahlen gab dagegen das Statistische Bundesamt bekannt: Die durchschnittlichen Brutto-Stundenlöhne in Deutschland sind demnach seit 1970 kontinuierlich gestiegen, während die durchschnittliche Arbeitszeit immer weiter gesunken ist. Den Berechnungen zufolge arbeiteten die Deutschen 1970 noch durchschnittlich 1879 Stunden jährlich, 2003 waren es nur noch 1362 Stunden. Der Brutto-Verdienst verfünffachte sich in derselben Zeit und stieg von vier auf zwanzig Euro.
In den vierzehn Jahren seit der Wiedervereinigung verlangsamten sich beide Entwicklungen allerdings. Für den Anstieg der Löhne ist nach Angaben der Statistiker fast ausschließlich die Angleichung der Ost- an die West-Tarife verantwortlich gewesen. Der langsame Rückgang der Arbeitszeit sei vor allem auf die starke Ausweitung der Teilzeitbeschäftigung zurückzuführen.
| Berufe mit weniger als 6 Euro Stundelohn | ||
| Beruf | Stundenlohn | Bundesland |
| Kaufmännischer Angestellter im Gartenbau (ohne Ausbildung) | 2,74 Euro | Sachsen |
| Wachmann bei Objekten der Bundeswehr | 3,91 Euro | Sachsen-Anhalt |
| Fahrkartenkontrolleur | 4,49 Euro | Thüringen |
| Angestellter im Gartenbau mit Fachkenntnissen, selbständige Tätigkeit | 4,80 Euro | Thüringen |
| Wachmann | 4,84 Euro | Brandenburg |
| Kaufmännische Angestellte mit schwierigen Arbeiten und Berufsausbildung | 4,86 Euro | Sachsen |
| Verkäufer in einer Bäckerei | 4,98 Euro | Brandenburg |
| Hoteldiener | 5,12 Euro | Mecklenburg-Vorpommern |
| Facharbeiter (Erwerbsgartenbau) | 5,28 Euro | Brandenburg |
| Kaufmann mit Berufsausbildung in der Lederwaren- und Kofferindustrie | 5,34 Euro | Rheinland-Pfalz |
| Friseur | 5,47 Euro | Berlin |
| Friseurmeister mit 10 Angestellten | 5,56 Euro | Sachsen |
| Technischer Angestellter mit Berufsausbildung | 5,64 Euro | Sachsen |
| Haushaltshilfe | 5,65 Euro | Nordrhein-Westfalen |
| Hotelpage | 5,95 Euro | Saarland |
| Kaufmännischer Angestellter im Gartenbau (ohne Ausbildung) | 5,73 Euro | Ostdeutschland |
| Ungelernter Arbeitnehmer im Blumeneinzelhandel | 5,78 Euro | Bremen |
| Angestellter im Elektrohandwerk (ohne Ausbildung) | 5,80 Euro | Schleswig-Holstein |
| Angestellter im Gartenbau | 5,83 Euro | Brandenburg |
| Angestellter in der Forstwirtschaft mit Facharbeiterabschluss | 5,93 Euro | Thüringen |
| Büro- und Verwaltungsangestellter im Fleischerhandwerk | 5,93 Euro | Sachsen-Anhalt |
| Erntehelfer für schwere Arbeiten | 5,28 Euro-6,00 Euro | alle Bundesländer |
| Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | ||
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