Wirtschaft



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02.08.2004
 

Neue Rezepturen

Wie die Industrie das Alcopop-Gesetz unterläuft

Getränkeindustrie und Handel haben mit einer Änderung ihrer Rezepturen auf die neue Sondersteuer für so genannte Alcopops reagiert. Statt Branntwein enthalten die Mixgetränke jetzt Alkohol auf der Basis von Bier oder Wein.

Alcopops: Gesetz ad absurdum geführt
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DPA

Alcopops: Gesetz ad absurdum geführt

Berlin - Dadurch wollten die Unternehmen die Sondersteuer umgehen, berichtet der "Tagesspiegel" (Dienstagausgabe). Der Discounter Rewe habe seine Alcopop-Marke von Wodka- auf Weinzusatz umgestellt, sagte ein Sprecher der Rewe-Gruppe der Zeitung. Genauso gehe der Spirituosenhersteller Berentzen bei seinem Mixgetränk "Puschkin Vibe" vor.

Vorreiter der Umstellung seien große Ketten wie Aldi oder Lidl, die einen großen Teil des Alcopop-Marktes beherrschten. Damit führe die Sondersteuer lediglich dazu, dass das Alter der Konsumenten auf 16 Jahre sinke. Während Alcopops schon bisher nur an Jugendliche ab 18 Jahre verkauft werden durften, gilt für Wein- und Biermixgetränke eine Altersgrenze von 16 Jahren. Zudem seien die neuen Alcopops rund 20 Cent pro Flasche billiger, weil auf sie keine Branntweinsteuer erhoben werde.

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