Montag, 23. November 2009

Wirtschaft



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20.10.2004
 

Studie des IAB

Kündigungsschutz kein Hemmnis für neue Jobs

Gebetsmühlenartig wiederholen Arbeitgeber-Funktionäre ihre Forderung nach einer Lockerung des Kündigungsschutzes. Dessen Einfluss auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze sei nicht messbar, sagt dagegen das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit - und belegt dies mit einer Studie.

Handwerksausbildung: Kündigungsschutz nicht gänzlich irrelevant
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DDP

Handwerksausbildung: Kündigungsschutz nicht gänzlich irrelevant

Berlin - Die Autoren der am Mittwoch veröffentlichten Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg widersprechen damit indirekt Forderungen etwa der CDU, den Kündigungsschutz zu lockern, weil er ein Einstellungshemmnis sei. Sowohl die Lockerung des Kündigungsschutzes Mitte der neunziger Jahre als auch seine Verschärfung 1999 hätten "weder auf die Zahl der Einstellungen noch auf die Zahl der Kündigungen einen messbaren Einfluss" gehabt, heißt es darin. "Deshalb ist ein signifikanter Einfluss auf das Beschäftigungsniveau und die Arbeitslosigkeit ebenfalls auszuschließen."

In einem auch in der CDU umstrittenen Leitantrag für ihren Parteitag im Dezember fordert die CDU-Spitze eine Lockerung des Kündigungsschutzes mit dem Ziel, Einstellungshemmnisse bei Neueinstellungen zu beseitigen. Für neue Beschäftigte soll der Kündigungsschutz erst ab einer Betriebsgröße von mehr als 20 (derzeit zehn) Mitarbeitern greifen. In den ersten drei Jahren der Betriebszugehörigkeit soll der Kündigungsschutz für Neueinstellungen überhaupt nicht gelten. Auch Teile des Arbeitnehmerflügels der Union lehnen diese Änderungen ab.

Der bestehende Kündigungsschutz sei allerdings nicht gänzlich irrelevant für die Arbeitsmarktentwicklung, schreiben die Autoren des IAB-Kurzberichts. So verändere der Kündigungsschutz möglicherweise die Beschäftigungsstruktur, indem beispielsweise mehr Beschäftigte auf Teilzeitbasis, befristet oder im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses eingestellt würden.

Grundlage der Studie sei eine empirische Analyse des Einstellungsverhaltens der Betriebe nach den Änderungen des Kündigungsschutzrechts in den neunziger Jahren. Im Jahr 1996 war die Mitarbeiterzahl, bis zu der Kleinbetriebe vom Kündigungsschutz ausgenommen sind, von fünf auf zehn Beschäftigte erhöht worden. Die 1998 neu gewählte rot-grüne Bundesregierung machte dies 1999 rückgängig, setzte die Beschäftigungsschwelle seit Anfang dieses Jahres aber wieder auf zehn Mitarbeiter herauf.

Die Untersuchung beruhe auf einer repräsentativen Stichprobe von fünf Prozent aller deutschen Betriebe mit weniger als 30 Mitarbeitern. Die zu Grunde liegende Datenbasis umfasse über 50.000 Betriebe mit fast 300.000 Beschäftigten. Die Autoren untersuchten unter anderem, ob die vom Kündigungsschutz ausgenommenen Betriebe eine höhere Einstellungsbereitschaft aufwiesen und inwieweit Arbeitnehmer ohne gesetzlichen Schutz häufiger entlassen wurden. Sie stellten keinen signifikanten Einfluss des Kündigungsschutzes fest. Maßgebend für Abgänge und Einstellungen in den Betrieben war demnach die Konjunkturlage.

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