Göttingen - Die Miete des Betroffenen liege exakt 18,34 Euro über der Angemessenheitsgrenze, heißt es in den Bescheid der Bundesagentur, das der Deutsche Gewerkschaftsbund heute öffentlich machte. Er solle nun umziehen und müsse seine Bemühungen um "Unterkunftskosten auf angemessenem Niveau" nachweisen. Andernfalls würden die Mietkosten nicht mehr komplett, sondern nur in Höhe der gesetzlich festgelegten 245 Euro übernommen. Die Differenz in Höhe von 18,34 Euro müsse der Arbeitslose dann von dem ihm zugewiesenen Regelsatz in Höhe von 345 Euro bezahlen, heißt es in dem Schreiben der Behörde.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund, der den Fall publik machte, nannte das Vorgehen "unwirtschaftlich und unsozial". "Solche Fälle schaffen den Zündstoff, den keiner will", kritisierte der DGB-Regionalvorsitzende Sebastian Wertmüller. Das Vorgehen der Agentur für Arbeit sei schwer zu begreifen. Es sei nicht nur unsensibel, sondern verstoße auch "gegen alle Prinzipien der Wirtschaftlichkeit". Die Agentur verlange von dem Arbeitslosen nämlich, teure Wohnungsvermittler in Anspruch zu nehmen, Zeitungsanzeigen zu schalten und monatlich einmal über die Bemühungen zu berichten.
Agentur: "Wir müssen darauf hinweisen"
"Allein das geforderte Gespräch mit dem Sachbearbeiter in der Agentur kostet den Steuerzahler schon mehr als die 18,34 Euro, um die die bisherige Wohnung des Arbeitslosen über der Angemessenheitsgrenze liegt", sagte Wertmüller.
Ein Sprecher der Arbeitsagentur hingegen verteidigte das Schreiben und verwies auf die bestehende Gesetzeslage. Er kenne den Einzelfall nicht, erklärte Heinz Haferkamm von der Göttinger Agentur für Arbeit. "Wir müssen aber darauf hinweisen, wenn eine Wohnung zu teuer ist." Allerdings würden bei der endgültigen Entscheidung über die daraus folgenden Konsequenzen auch die Folgekosten berücksichtigt. Wie im konkreten Fall letztendlich entschieden werde, sei noch offen.
Mieterbund: 100.000 Fälle zu befürchten
Der Deutsche Mieterbund hatte bereits wiederholt vor einer Zunahme von Zwangsumzügen wegen der Arbeitsmarktreform Hartz IV gewarnt. "Viele werden ihre Miete nicht mehr zahlen können", fürchtet DMB-Bundesdirektor Franz-Georg Rips. Nach Darstellung des Verbandes müssen sich rund 100.000 Mieter auf einen "Zwangsumzug" gefasst machen. "Es widerspricht dem Zweck des Gesetzes, wenn Politiker jetzt sagen, jeder kann in seiner eigenen Wohnung bleiben", so Rips.
Ziel von Hartz IV sei es, die Kosten für die Versorgung von Langzeitarbeitslosen zu drücken. Gut drei Prozent der rund drei Millionen Hartz-Betroffenen leben nach Einschätzung des Deutschen Mieterbunds in unzulässig teuren Wohnungen.
Bundesregierung: Panik unbegründet
Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) hatte wiederholt Befürchtungen als unbegründet zurückgewiesen, wonach viele Langzeitarbeitslose wegen Hartz IV ausziehen müssten. "Wir erwarten, dass es nur in Einzelfällen zu Umzügen kommen wird", heißt es aus dem Clement-Ministerium in Berlin. So lasse sich in der Wohngeldstatistik 2002 ablesen, dass die jetzigen arbeitslosen Wohngeldbezieher im Durchschnitt nicht in als unangemessen anzusehenden Wohnungen leben.
In Gegenden mit einem großen Wohnungsangebot wie in Ostdeutschland werden die Kommunen aber nach Rips' Einschätzung größeren Druck auf die Langzeitarbeitslosen ausüben als in Städten mit Wohnungsnot. Der Mieterbund rät Langzeitarbeitslosen, sich ausführlich beraten zu lassen. Der Gesetzgeber habe für die Überprüfung der Wohnverhältnisse eine Frist von bis zu sechs Monaten vorgesehen.
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