Mittwoch, 10. Februar 2010

Wirtschaft



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02.12.2004
 

Hartz IV

Wie eine Familie auf 2000 Euro kommt

Von Michael Brandhoff

Der Tag, an dem Hartz IV in Kraft tritt, rückt näher: Am 1. Januar 2005 startet der vierte Teil der Arbeitsmarktreform. Bei einigen Betroffenen ist die anfängliche Angst inzwischen einer vorsichtigen Gelassenheit gewichen - denn vor allem kinderreiche Familien schneiden im Vergleich zu Singles eher günstig ab.

Antrag ausfüllen: Die Betroffenen müssen sich durch ein 16 Seiten starkes Formular arbeiten
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Antrag ausfüllen: Die Betroffenen müssen sich durch ein 16 Seiten starkes Formular arbeiten

Hamburg - Bernd Giessler jammert nicht. "Einschränken müssen wir uns schon, klar", sagt der Familienvater, "aber irgendwie funktioniert das auch." Der 34-jährige Kfz-Meister aus Bochum-Wattenscheid ist seit 16 Monaten arbeitslos. Genauer gesagt "arbeitssuchend", wie es im Beamtendeutsch der Arbeitsagentur bewusst positiv bezeichnet wird. Er und Ehefrau Silke haben drei Kinder: Sarah, 10, Marc, 6, und Sophia, 4. Und gemeinsam haben die Fünf schon einmal nachgerechnet, wie viel Geld ab Januar in die Haushaltkasse kommt.

Da wären zunächst einmal 345 Euro für denn Mann und 276 Euro für seine erwerbsfähige Ehefrau. Für jedes Kind gibt es 207 Euro so geannnts Sozialgeld (wenn sie älter als 15 Jahre wären, gäbe es 276 Euro). Zwischensumme: 1242 Euro. Dazu kommt ihre Wohnung, "angemessen" natürlich, 104 Quadratmeter groß, die 750 Euro im Monat kostet. Auch die wird von der Bundesagentur gezahlt. Macht unterm Strich fast 2000 Euro. Das durchschnittliche Bruttoeinkommen eines westdeutschen Arbeiters liegt zurzeit bei 2539 Euro - das sind 1583 Euro netto. Dazu kommen staatliche Leistungen, wie etwa 462 Euro Kindergeld bei drei Kindern (jeweils 154 Euro, ab dem vierten gibt es 179 Euro). Macht insgesamt 2045 Euro. Bei ALG-II-Empfängern wird das Kindergeld dagegen vom Sozialgeld abgezogen.

Familie Giessler ist eine Familie wie viele. Bescheiden, bodenständig. Keine Frage also, dass sie mit diesem Geld auskommen wird. Ein Leben in Saus und Braus ist zwar nicht möglich, aber dieser Fall zeigt, dass Familien nicht befürchten müssen, durch die Reform in die Armut abzurutschen. Von Gewinnern zu sprechen, wäre dagegen übertrieben. Denn durch die unterschiedlich hohen Lebenskosten müssen sich Familien auch unterschiedlich stark einschränken - in München ist das Leben beispielsweise wesentlich teurer als etwa im Ruhrgebiet.

"Trotzdem möchte ich lieber wieder arbeiten gehen"

Eine fünfköpfige Familie in Ostdeutschland bekommt etwas weniger Geld als die im Westen, sie steht im Vergleich aber noch ein bisschen besser da. Sie bekommt nämlich mehr als ein ostdeutscher Arbeiter durchschnittlich verdient. Ein Beispiel: In Sachsen kann eine Familie mit bis zu 1939 Euro rechnen. Darüber hinaus trägt die Bundesagentur für Arbeit auch die Renten-, Pflege- und Krankenversicherung. Laut dem Statistischen Landesamt liegt das Durchschnittsbruttoeinkommen eines Arbeiters in Sachsen nur bei 1843 Euro, in ganz Ostdeutschland bei 1870 Euro.

Giessler ist mit der berechneten Hartz-IV-Summe zufrieden: "Das hört sich okay an", sagt er, "trotzdem möchte ich lieber wieder arbeiten gehen." Jedes Angebot will er deswegen aber nicht annehmen. "Dann doch lieber so über die Runden kommen. Denn ich möchte auf jeden Fall in meinen Beruf zurück."

Hartz-Erfinder Peter Hartz: Der vierte Teil seiner Reform tritt am 1. Januar 2005 in Kraft
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Hartz-Erfinder Peter Hartz: Der vierte Teil seiner Reform tritt am 1. Januar 2005 in Kraft

Das möchte auch Dirk Kleine. Der 38-jährige Maschinenschlosser sucht seit fast drei Jahren einen neuen Job. Bislang bezieht der Wittener 750 Euro Arbeitslosenhilfe. 300 davon muss er für seine Wohnung aufbringen, bleiben 450 Euro zum Leben. Künftig wird ihm die Wohnung zwar bezahlt, dafür bekommt er aber nur noch 345 Euro für den monatlichen Unterhalt (im Osten gibt es 331 Euro). Das ist fast ein Viertel weniger.

Alleinstehende wie Dirk Kleine sind die Verlierer von Hartz IV. Für sie haben sich die anfänglichen Befürchtungen bisher bestätigt. Sie bekommen in den meisten Fällen weniger Geld als vorher, sollen aber einen noch höheren Aufwand bei Bewerbungen betreiben. Besonders ärgert sich Kleine darüber, dass die Kosten dafür nur noch auf Antrag erstattet werden. "Ich soll mich ständig bewerben und telefonisch Kontakt halten. Aber mein Telefongeld reicht nur bis zum 5., maximal bis zum 10. eines Monats. Denn ich will ja auch noch was essen." Wenn ihm dann am 20. von der Arbeitsagentur aufgetragen werde, er solle sich auf eine Stelle bewerben, fragt er sich schon jetzt, "wo soll ich dann noch das Geld für eine Bewerbungsmappe hernehmen?"

Einer der größten Unsicherheitsfaktoren ist für die meisten Betroffenen aber nach wie vor der angemessene Wohnraum. Als Faustregel gilt, dass eine Person Anspruch auf 45 bis 50 Quadratmeter, zwei Personen auf rund 70 Quadratmeter, drei auf 75 und vier auf 85 bis 90 Quadratmeter haben. Allerdings müssen sich auch die Nebenkosten in einem gewissen Rahmen bewegen - und der ist von Region zu Region unterschiedlich. Und das ist ein Problem. Es kann nämlich der Fall eintreten, dass ein Betroffener umziehen muss, obwohl seine Miete (deutlich) unter der Höchstgrenze liegt. Das liegt daran, dass die Nebenkosten auf die Quadratmeter umgelegt werden - und da ist dann schnell die erlaubte Höchstgrenze überschritten.

Hälfte der Anträge bei der Bundesagentur eingegangen

Doch nicht nur Mieter sind von der Regelung des angemessenen Wohnraums betroffen. Auch bei Hauseigentümern hat die Bundesagentur für Arbeit ein Mitspracherecht. Faktoren wie Größe der Familie, Alter, Geschlecht und Gesundheit sind dabei ausschlaggebend. Nach Angaben von Christian Rietschel, Vorsitzender des Regionalverbandes Dresden der privaten Hauseigentümer, gibt es bereits einzelne Fälle, in denen die Dresdener Agentur für Arbeit arbeitslose Haus- und Grundstückseigentümer aufgefordert habe, ihr Eigentum zu verkaufen, damit die Betroffenen ihren Lebensunterhalt aus dem Erlös bestreiten können. Erst nach massivem Widerspruch seien die Aufforderungen wieder zurückgenommen worden.

Als angemessene Grundstücksfläche einer Immobilie gelten rund 500 Quadratmeter in Städten sowie um die 800 Quadratmeter auf dem Land. Als angemessene Wohnfläche in einem eigenen Haus gelten etwa 130, in einer Eigentumswohnung dagegen rund 120 Quadratmeter. Es werde aber auf jeden Fall immer wieder Einzelentscheidungen geben, sagt Dieter Knoblauch vom sächsischen Sozialministerium. Denn: "Eine eindeutige Regelung gibt es nicht."

Bislang sind etwas mehr als die Hälfte der 2,6 Millionen Anträge auf Arbeitslosengeld II bei der Bundesagentur für Arbeit eingegangen. Die Stabilität der Software "A2LL" (Arbeitslosengeld II - Leistungen zum Lebensunterhalt) habe sich zudem seit der vergangenen Woche deutlich verbessert, heißt es in einer Presseerklärung der Bundesagentur. 700.000 Bescheide wurden aus Nürnberg bereits verschickt. Schon in zwei Wochen sollen alle Anträge erfasst sein.

Der von Familie Giessler ist es schon, nur der Bescheid fehlt noch. "Aber vielleicht brauchen wir ihn ja auch gar nicht mehr", sagt der Vater. "Vielleicht habe ich im Januar ja wieder einen Job."

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