Wirtschaft



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09.12.2004
 

Beschäftigungsgesellschaft

Nur eine aufgeschobene Kündigung?

Über Sinn und Unsinn von Beschäftigungsgesellschaften streiten Experten. Kritiker halten das Instrument der Transfergesellschaften nur für eine aufgeschobene Kündigung. Die Betroffenen gewinnen Zeit - und die Unternehmen kassieren Geld vom Steuerzahler.

Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (BQG) sind ein Mittel, um von Entlassung bedrohte Mitarbeiter eines Unternehmens vor dem direkten Abgleiten in die Arbeitslosigkeit zu bewahren.

Als Beschäftigte der Gesellschaft erhalten sie etwa 80 Prozent ihres bisherigen Nettolohns und können an Bewerbertrainings, Fortbildungen und Umschulungen teilnehmen. Je nach Familienstand übernimmt davon das Arbeitsamt 60 bis 67 Prozent als Kurzarbeitergeld. Für die Differenz sowie die Sozialversicherungsbeiträge und Zuschüsse für die Qualifizierung muss der alte Arbeitgeber aufkommen.

Puffer für ein Jahr

Die Einrichtung von BQGs ist im Zuge der Arbeitsmarktreformen der Bundesregierung vereinfacht worden. Meist kommen sie im Fall von Insolvenzen zum Einsatz. Die Gesellschaften bestehen in der Regel für ein Jahr. Wer dann keinen neuen Job gefunden hat, geht in die Arbeitslosigkeit.

Befürworter weisen darauf hin, dass sie für eine Übergangszeit mehr Geld und Hilfestellung als die Agenturen für Arbeit bieten. Mit der Einrichtung der BQGs werden spezialisierte Dienstleister beauftragt.

Marktführer in Deutschland ist das Reutlinger Unternehmen Mypegasus, das selbst aus einem angeschlagenen Maschinenbauer hervorgegangen ist.

Die Deutsche Telekom hat mit "Vivento" ihre eigene "Personalserviceagentur" (PSA) gegründet, in der Telekom-Mitarbeiter, die nicht mehr im Unternehmen gebraucht werden, geparkt werden. Einige ehemalige Telekom-Mitarbeiter, die in Vivento abgeschoben worden sind, arbeiten derzeit wieder im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit - beim Vorbereiten der Hartz-IV-Formulare.

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