Essen/Frankfurt am Main - Das kündigte der Anwalt der Jewish Claims Conference (JCC), Stefan Minden, am Montag in Frankfurt an. Hintergrund sei ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus der vergangenen Woche. Es handelt sich um Flächen auf dem Lenné-Dreieck am Potsdamer Platz.
Die Wertheim-Geschäfte waren 1951 von der Kaufhauskette Hertie übernommen worden, die inzwischen zu KarstadtQuelle
gehört. Die Erben
und die JCC verlangen seit
Jahren Entschädigungen für die Grundstücke am früheren Mauerstreifen.
Die Bundesregierung hatte im November 2003 ihre Klage gegen eine
Rückübertragung ehemaliger Wertheim-Grundstücke an den JCC
zurückgezogen.
Dem angeschlagenen KarstadtQuelle-Konzern sind nach eigenen Angaben keine aktuellen Forderungen der Jewish Claims Conference (JCC) auf Millionenansprüche wegen Grundstücken in Berlin bekannt. Ein Sprecher des Konzerns sagte am Montag, er habe erst durch Presseveröffentlichungen von dem Betrag von 145 Millionen Euro erfahren, den die JCC wegen Ansprüchen auf ehemalige Wertheim-Grundstücke in Berlin erhebe.
"Die Anwälte sind an die Öffentlichkeit gegangen, bevor sie mit uns geredet haben. Das hilft uns bei der Klärung der Ansprüche überhaupt nicht weiter." Vor einer Bewertung der Ansprüche müsse KarstadtQuelle die schriftliche Urteilsbegründung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom vergangenen Donnerstag vorliegen haben. Der Konzern sehe dem Urteil aber "völlig ruhig und gelassen" entgegen.
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