Karlsruhe - Der erste Strafsenat des BGH bestätigte das Urteil des Landgerichts München I, das die Brüder Anfang 2004 zu Geldstrafen von 1,2 Millionen Euro (Thomas) und 240.000 Euro (Florian) verurteilt hatte. Der BGH befand: Das Münchner Gericht habe damals rechtsfehlerfrei gearbeitet.
Das Landgericht hatte die früheren EM.TV-Vorstände eines Verstoßes gegen das Aktiengesetz für schuldig befunden, weil sie in einem Halbjahresbericht im August 2000 wissentlich falsche Umsatzzahlen veröffentlicht und damit den Aktienkurs nach oben getrieben haben. Nach der Korrektur der Zahlen im Oktober 2000 war der zunächst rasant gestiegene Kurs eingebrochen.
Laut BGH hat das Landgericht auch nicht den Grundsatz des fairen Verfahrens verletzt. Die Verteidigung der Haffas hatte dies im Revisionsverfahren geltend gemacht: Das Landgericht habe die Angeklagten überraschend wegen einer Straftat verurteilt, obwohl es zunächst in Gesprächen am Rande der Verhandlung eine Verurteilung lediglich wegen einer Ordnungswidrigkeit signalisiert habe.
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