Wirtschaft



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23.02.2005
 

Virtueller Arbeitsmarkt

Bundesrechnungshof fällt vernichtendes Urteil

Der so genannte Virtuelle Arbeitsmarkt der Bundesagentur für Arbeit hält nicht, was er verspricht. Laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" bescheinigt der Bundesrechnungshof dem System "schwere Mängel".

Virtueller Arbeitsmarkt: Unvollständig, nicht aussagekräftig und nicht schlüssig
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DDP

Virtueller Arbeitsmarkt: Unvollständig, nicht aussagekräftig und nicht schlüssig

Frankfurt am Main - Fast jede dritte Suchabfrage habe demnach zu fehlerhaften Ergebnissen geführt, zitiert die "FAZ" einen Prüfungsbericht des Bundesrechnungshofes an den Bundestags-Wirtschaftsausschuss. Der weit überwiegende Teil der Bewerberprofile und Stellenangebote sei "unvollständig, nicht aussagekräftig oder nicht schlüssig" gewesen.

Der Virtuelle Arbeitsmarkt habe die Vermittlung damit im Vergleich zu den bisherigen Selbstinformationssystemen nicht verbessert, sondern teilweise sogar erschwert. Zudem weise der elektronische Stellenmarkt Defizite in der Funktionstüchtigkeit und Benutzerfreundlichkeit auf.

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