Berlin - Die Auseinandersetzung dreht sich um zwei nebeneinander liegende Grundstücke des KarstadtQuelle-Konzerns
in Berlin-Mitte, für die der Jewish Claims Conference (JCC) als Vertreterin der Wertheim-Erben eine finanzielle Entschädigung zugesprochen worden war.
Diese Entschädigung will der Kaufhaus-Konzern nicht leisten, weil er sich als Rechtsnachfolger der Wertheim-Gesellschafter sieht und die Rechte an den Grundstücken für sich beansprucht. In den dreißiger Jahren befand sich in den fraglichen Gebäuden der Wertheim-Stammsitz.
Nach Auffassung des Wertheim-Anwalts, Matthias Druba, könnte das Urteil richtungweisend für den Streit um weitere Ansprüche der Erben sein. Insgesamt geht es um sieben Grundstücke. In früheren Berechnungen war von einer Gesamtsumme von bis zu 500 Millionen Euro ausgegangen worden. Im jetzt zu prüfenden Fall haben die Richter den Streitwert auf 20 Millionen Euro angesetzt.
KarstadtQuelle will Rechtsmittel einlegen
Karstadt-Anwalt Thomas Schmidt-Kötters hatte in der Verhandlung dagegen mehrfach deutlich gemacht, dass die KarstadtQuelle AG die Grundstücke "ordnungsgemäß erworben" habe. Er führte an, dass zahlreiche Wertheim-Erben auch nach dem Krieg durchaus noch Mitgesellschafter bei Hertie gewesen seien und ihre Anteile "zu guten Preisen" und korrekt weiterverkauft hätten.
KarstadtQuelle erklärte, aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts entstehe kein Vermögensschaden. Gegenstand des Verfahrens sei die Frage, ob KarstadtQuelle oder die JCC den Erlös aus einem Grundstück beanspruchen könne. Der Konzern kündigte zugleich an, nach Vorlage der Entscheidungsgründe Rechtsmittel einzulegen, damit das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den Rechtsstreit abschließend entscheiden könne.
145 Millionen Euro für Lenné-Dreieck
Die Jewish Claims Conference forderte KarstadtQuelle in einer ersten Reaktion zum Einlenken auf. Die Klage-Rücknahme würde "den Weg freimachen, dass die der Familie Wertheim gestohlenen Vermögenswerte schneller zurückgegeben werden und endlich Gerechtigkeit geschaffen wird".
Neben der jetzt gefällten Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht könnte besonders der noch offene Streit um das so genannte Lenné-Dreieck kostspielige Folgen haben. Dieses ebenfalls im Herzen der neuen Mitte Berlins gelegene Filetstück hatte die KarstadtQuelle im Jahr 2000 für rund 150 Millionen Euro an den Metro-Gründer Otto Beisheim verkauft. Dieser errichtete das Beisheim-Center mit Büroräumen und Luxuswohnungen sowie die Fünf-Sterne-Hotels Ritz-Carlton und Marriott. Die Jewish Claims Conference (JCC) als Repräsentant der Wertheim-Erben fordert hierfür die komplette Entschädigung in Höhe von mindestens 145 Millionen Euro.
Außerdem werfen die Wertheim-Erben dem Handelskonzern vor, noch immer widerrechtlich vom guten Namen der von den Nazis enteigneten jüdischen Kaufmannsfamilie und deren Besitztümern zu profitieren. Die 72-jährige Barbara Principe, Tochter von Günther Wertheim, Sprecherin von bis zu 50 überlebenden Wertheim-Erben, sagte am Donnerstag in Berlin, die Familie werde den Kampf um ihr rechtmäßiges Erbe vor deutschen und amerikanischen Gerichten niemals aufgeben. "Die Gerichte in Deutschland sind sehr fair, ich vertraue den Gerichten, der Regierung und den Menschen dieses Landes. Egal wie lange es dauert, wir hören nicht auf, um unser Recht zu kämpfen."
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