Mittwoch, 10. Februar 2010

Wirtschaft



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11.03.2005
 

Gesetzentwurf

Rot-Grün zwingt Manager zur Veröffentlichung ihres Gehalts

In Deutschland müssen alle börsennotierten Unternehmen künftig einmal pro Jahr die genauen Gehälter der Vorstände nennen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries legte am Freitag in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf vor.

Börsenplatz Frankfurt: Vorstände geraten unter gesetzlichen Druck
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DDP

Börsenplatz Frankfurt: Vorstände geraten unter gesetzlichen Druck

Berlin - Die rot-grüne Bundesregierung zieht damit die Konsequenz aus der Weigerung mehrerer großer Unternehmen wie DaimlerChrysler Chart zeigen, BMW Chart zeigen oder BASF Chart zeigen, die Gehälter der Top-Manager freiwillig anzugeben. Zypries verwies darauf, dass von den 30 DAX-Unternehmen nur etwa 70 Prozent genaue Angaben machen.

Die Ministerin bedauerte, dass die Unternehmen ihrer "freiwilligen Selbstverpflichtung" zur Offenlegung der Gehälter nicht nachgekommen seien. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass börsennotierte Aktiengesellschaften künftig im Anhang zum Jahresabschluss für jedes einzelne Vorstandsmitglied die gesamten Bezüge angeben. Dabei ist zu unterscheiden nach erfolgsunabhängigen oder erfolgsbezogenen Bestandteilen sowie nach Bestandteilen mit "langfristiger Anreizwirkung". Vergleichbare Gesetze gibt es bereits in den USA und Kanada aber auch in Großbritannien, Frankreich und Italien.

Das geplante Gesetz wird von der Regierungskommission für gute Unternehmensführung, der deutschen Corporate-Governance-Kommission, unterstützt. "Die Entscheidung der Bundesjustizministerin, Eckpunkte eines Gesetzentwurfs vorzulegen, nach dem die Managergehälter individualisiert offen zu legen sind, ist konsequent", sagte der Vorsitzende der Kommission, Gerhard Cromme.

Die Chance auf eine Selbstregulierung sei von der Wirtschaft in diesem Punkte verspielt worden, sagte Cromme, der aber insgesamt ein durchweg positives Fazit der Wirkung des Kodexes zog: "Der Kodex ist nach drei Jahren auf Erfolgskurs." Im Durchschnitt würden nach einer jüngsten Erhebung 70 der 72 Empfehlungen von den 30 Dax-Firmen befolgt, sagte Cromme. Auch bei den Firmen des MDax und des SDax, in denen kleinere Firmen notiert sind, sei die Entwicklung positiv.

VORSTANDSGEHALT: SO HANDHABEN ES ANDERE LÄNDER

In den Vereinigten Staaten regelt die Börsenaufsicht SEC die Veröffentlichung der Gehälter. Top-Manager müssen dort detailliert Auskunft über ihr Einkommen geben. Die SEC-Regelung hat Gesetzeskraft.

Diskussionsbedarf in der Kommission gebe es angesichts von EU-Regelungen insbesondere in den Punkten Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder und der Formulierung von Unabhängigkeitskriterien. Auch die strittige Frage, ob ehemalige Vorstandschefs gleich nach Ausscheiden aus dem Vorstand als Aufsichtsratschefs bestellt werden sollten, sei noch zu diskutieren.

Beobachter unterstützen Zypries' Vorstoß. "Solche Regelungen sind in den meisten entwickelten Kapitalmärkten der Normalfall. Das Gesetz ist richtig", sagte der Corporate-Governance-Experte Theodor Baums gegenüber SPIEGEL ONLINE.

Grüne kritisieren Dreiviertel-Regel

Kritik an dem Gehältergesetz kam aus den Reihen des kleinen Koalitionspartners. Stein des Anstoßes ist die geplante Möglichkeit der Hauptversammlung, mit Drei-Viertel-Mehrheit von einer Offenlegung abzusehen. Dies mache das Gesetz zu einem "zahnlosen Tiger", sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thea Dückert dem "Handelsblatt".

Demgegenüber begrüßte der Grünen-Rechtsexperte Volker Beck in Berlin die Gesetzesinitiative. "Die Regelung schafft die in diesem Bereich erforderliche Transparenz. In vielen anderen Ländern ist die Offenlegung der Gehälter längst der Normalfall."

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