Mittwoch, 10. Februar 2010

Wirtschaft



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05.04.2005
 

Arbeitslosenversicherung

Strafgebühr für Jobvernichter gefordert

Angesichts grassierender Rekordarbeitslosigkeit fordert der Wirtschaftsweise Wolfgang Franz eine Strafgebühr für Unternehmen, die im großen Stil Mitarbeiter feuern. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sollen sich danach bemessen, wie stark entlassene Arbeitnehmer eines Betriebs deren Leistungen in Anspruch nehmen.

Jobsuchende: Verursacher der Massenarbeitslosigkeit sollen Lasten tragen
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DPA

Jobsuchende: Verursacher der Massenarbeitslosigkeit sollen Lasten tragen

Berlin - Franz will Unternehmen mit hohen Entlassungsraten mit höheren Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung belasten. Der Zeitung "Die Welt" sagte der Wirtschaftswissenschaftler, die Kosten der Arbeitslosigkeit sollten künftig besser auf ihre Verursacher verteilt werden. Dies würde die Schwelle für Entlassungen deutlich erhöhen, "weil sich die Unternehmen gründlicher als bisher überlegen werden, ob sie ihre Mitarbeiter wirklich entlassen wollen".

Konkret sollten die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung danach bemessen werden, wie stark entlassene Arbeitnehmer eines Unternehmens die Leistungen der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen, sagte das Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Als Richtschnur könnten dabei die durchschnittlichen Entlassungen der vergangenen drei Jahre gelten: "Wenn man nur die aktuellen Entlassungsraten als Maßstab zugrunde legen würde, führt das zu einer zu starken Belastung des Unternehmens in einer ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Lage."

Franz, der auch Direktor des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim ist, betonte: "Es wäre sinnvoll, die Höhe des Beitrags der Arbeitnehmer zur Arbeitslosenversicherung von der Qualifikation und dem Entlassungsrisiko des jeweiligen Arbeitnehmers abhängig zu machen: Je höher jemand qualifiziert ist, desto niedriger sollte sein Arbeitslosenbeitrag sein."

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