Schmid-Sindram-Anwalt Kubicki: Aktien-Depot in Vaduz
Hamburg - Wie der "Stern" in seiner am Donnerstag erscheinenden Ausgabe berichtet, hat Kubicki mehr als 800.000 Mobilcom-Aktien
in einem Wertpapierdepot in Liechtenstein gelagert, das auf seinen Namen läuft. Die Aktien stammen nach Angaben von Kubicki ursprünglich von Sybille Schmid-Sindram, der Ehefrau des Mobilcom-Gründers und früheren Großaktionärs Gerhard Schmid, die Kubicki als Rechtsanwalt vertritt.
Gegen das Ehepaar ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft in einer Reihe von Verfahren. Gleichzeitig überziehen sich Mobilcom und die Schmids wechselseitig mit Prozessen. Kubicki gibt an, das auf ihn übertragene Aktienpaket bei der Verwaltungs- und Privatbank in Vaduz diene dem Zweck, alle künftigen Prozesskosten seiner Mandantin inklusive seiner eigenen Anwaltshonorare abzusichern. Über die Stimmrechte an den Aktien verfüge weiterhin Frau Schmid-Sindram.
Wie erst in der vergangenen Woche bekannt wurde, besitzt Sybille Schmid-Sindram derzeit das Stimmrecht von rund 2,9 Millionen-Mobilcom-Aktien - knapp fünf Prozent am Kapital der Gesellschaft. Abgesehen von den Papieren Kubickis hält sie alle Aktien entweder selbst oder über Liechtensteiner Briefkastenfirmen wie eine Kasag Kapitalanlagen Anstalt, bei der sie die wirtschaftlich Berechtigte ist. Schmid-Sindram: "Die Firmen gehören mir", erklärte sie gegenüber dem "Stern". Über einen Antrag auf der Hauptversammlung wollen das Ehepaar Schmid sowie eine Reihe von Kleinaktionären Mobilcom zu einer Schadenersatzklage in Milliardenhöhe gegen ihren Großaktionär France Télécom
zwingen.
Der Mobilcom-Gründer und langjährige Unternehmenschef Gerhard Schmid musste vor zwei Jahren Privatinsolvenz anmelden. Sein Konkursverwalter klagte bereits gegen France Télécom auf Schadenersatz. Auch in diesem Zusammenhang wirkt der FDP-Politiker Kubicki nun im Hintergrund: Nach Informationen des "Stern" kommt Sybille Schmid-Sindram für die Prozesskosten auf. Sie überwies rund 900.000 Euro auf ein Liechtensteiner Konto Kubickis, der einen Teil des Geldes bereits an den Insolvenzverwalter Jan Wilhelm weiterleitete. Wilhelm bestätigt: "Die Prozesskostenfinanzierung wurde durch Herrn Kubicki vermittelt." Der Politiker macht aus dem Konto keinen Hehl, macht über die Finanzquelle aber keine Angaben. Sybille Schmid-Sindram will sich zu dem Vorgang nicht äußern.
Kubickis Geschäftsverbindungen zu den Schmids gehen aber über die rein anwaltliche Tätigkeit weit hinaus. Zusammen mit Schmid-Sindram will er auch einen von Gerhard Schmid begonnenen Prestigebau am Ende der Kieler Förde vollenden. Abgewickelt werden soll das 14-Millionen-Euro teure Projekt über die Waterkant Immobilien GmbH & Co KG. Sie gehört Kubicki. Geschäftsführerin ist Schmid-Sindram.
Die Ansichten über seine Qualitäten als Anwalt sind allerdings geteilt. Im fast zehn Jahre andauernden Rechtsstreit muss sich der FDP-Politiker gegen eine Schadenersatzklage des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Millionenhöhe zur Wehr setzen.
Das Land wirft Kubicki vor, für ein überhöhtes Honorar von rund 850.000 Mark miserable Bedingungen beim Verkauf der Schöneberger Mülldeponie ausgehandelt zu haben. Die landeseigene Betreibergesellschaft sei auf den Risiken und Umweltauflagen sitzen geblieben und fast in den Ruin getrieben worden. Nutznießer der gesetzeswidrigen Vertragskonstruktion sei ein Geschäftspartner Kubickis gewesen: Der Lübecker Müllunternehmer Adolf Hilmer habe als Pächter der Deponie mit seinen Gesellschaften allein in den ersten drei Jahren 52 Millionen Mark Gewinn abgeschöpft. Erst dann seien die angefochtenen Verträge von der Justiz als sittenwidrig aufgelöst und nachgebessert worden. Ende April wollen die Richter das Urteil verkünden.
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