Essen - Die BA verlange fünf Millionen Euro Schadenersatz von T-Systems, berichtet die "Westdeutsche Allgemeinen Zeitung" unter Berufung auf Insider. Insgesamt beziffere die BA den eigentlichen Schaden, der durch verzögerte oder fehlerhafte Lieferungen entstanden sei, sogar auf knapp 28 Millionen Euro. Die zwischen der Telekom-Tochter und der BA vertraglich vereinbarte Haftung ende aber bei fünf Millionen Euro.
Die Telekom-Tochter wollte den "WAZ"-Bericht nicht kommentieren. "Wir äußern uns dazu nicht", sagte ein T-Systems-Sprecher am Abend auf Anfrage.
Noch vor kurzem hatte es von den Arbeitsagenturen geheißen, die die nötigen Computerprogramme liefen noch immer nicht fehlerfrei. In bestimmten Fällen müssten Beamten den Taschenrechner zur Hilfe nehmen oder mit Papier und Stift rechnen. So hatte Ulrich Waschki, Sprecher der Bundesagentur für Arbeit, gesagt, im Computerprogramm A2LL fehle eine Funktion, mit der die Leistung für Langzeitarbeitslose gekürzt werden könne. Dis ist immer dann nötig, wenn der Arbeitslose sich bestimmten Empfehlungen oder Angeboten verschließt und dies sanktioniert werden soll.
"Aufwendige Zwischenlösung"
Voraussichtlich bis zum Sommer müssten die Fallmanager vor Ort das Problem über eine "aufwendige Zwischenlösung" umgehen, die die Arbeit der Sachbearbeiter erschwere, sagte der Sprecher.
"Jede Umgehungslösung ist eine Behinderung der Arbeit", sagte Waschki. Um das Arbeitslosengeld II zu kürzen, müssen demnach die Sacharbeiter in den Arbeitsgemeinschaft zunächst die Höhe der Sanktion getrennt ausrechnen. Anschließend müssen sie diesen Betrag als "fiktive Barzahlung" ins Hartz-IV-System A2LL eintragen. Das Programm kürzt dann automatisch die Leistung um diesen Betrag.
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