Augsburg - Das Urteil des Sozialgerichts Augsburg richtet sich gegen die Chefs der BKK Essanelle. Sie wurden dazu verurteilt, einer Vorgabe aus der Gesundheitsreform nachzukommen, die die Veröffentlichung der Gehälter vorschreibt. Die BKK-Chefs hatten dagegen geklagt und argumentiert, die Veröffentlichung ihrer Gehälter und Nebenbezüge im Bundesanzeiger und in der Mitgliederzeitschrift der Kasse verletze ihre Persönlichkeitsrechte. Die seit Frühjahr 2004 geltende Vorschrift verstoße außerdem gegen das Grundgesetz.
Das Gericht sah dies anders. Da die Vorstandsgehälter aus Beitragsgeldern finanziert würden, hätten die Versicherten ein erhöhtes Informationsinteresse. Außerdem leiste die Offenlegung "einen Beitrag zur Kostendämpfung", heißt es weiter in dem Urteil, das bereits am 20. April verkündet, jetzt aber erst bekannt wurde.
Laut "Bild" klagt das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde derzeit gegen 22 Krankenkassen, die gegen die Offenlegungspflicht der Vorstandsgehälter verstoßen. (Aktenzeichen: Sozialgericht Augsburg S 10 KR 320/04)
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