Die Zinsen werden nämlich nicht auf den monatlichen Beitrag gezahlt, sondern nur auf den Teil, den die Versicherung tatsächlich für den Kunden anlegt. Da von dem Beitrag zunächst die Verwaltungskosten, Vertreterprovisionen und die Risikoabsicherung gegen den Tod des Beitragszahlers abgezogen werden und nur der Rest verzinst wird, schrumpfen die 2,75 Prozent bezogen auf den Gesamtbeitrag je nach Gesellschaft und Laufzeit schnell auf rund ein Prozent zusammen.
Zinsänderungen gelten jedoch nur für neu abgeschlossene Verträge. Bestehende Lebensversicherungen behalten ihren Garantiezins für die gesamte Laufzeit. Wer seine Lebensversicherung noch vor 1987 abgeschlossen hat, bekommt drei Prozent Zinsen während der gesamten Laufzeit des Vertrages. Danach wurden bis Juni 1994 3,5 und ab Juli 1994 bis Juni 2000 satte vier Prozent Zinsen garantiert. Mit dem Platzen der Börsenblase schrumpften auch die Garantiezinsen zusammen. Ab Juli 2000 sank der Zins auf 3,25 Prozent. 2004 rutschte der Garantiezins erstmals seit Ende des Zweiten Weltkrieges unter die Marke von drei Prozent.
Der Garantiezins wird nach der durchschnittlichen Rendite zehnjähriger Staatsanleihen berechnet. 60 Prozent dieses Wertes ergeben den Zins für Lebensversicherungen. Die endgültige Entscheidung über die Höhe des Garantiezinses trifft das Bundesfinanzministerium.
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