Wirtschaft



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13.09.2005
 

Gaspreise

Kartellamt stellt Importeuren Ultimatum

Das Bundeskartellamt hat den 15 deutschen Ferngasgesellschaften ein Ultimatum gestellt. Entweder sie öffnen den abgeschotteten Gasmarkt, oder es kommt zum Prozess.

Ergasplattform in  Norwegen: Ultimatum für die Gasimporteure
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DPA

Ergasplattform in Norwegen: Ultimatum für die Gasimporteure

Bonn - Angesichts der Rekordpreise für Erdgas kämpft das Bundeskartellamt für die Öffnung des deutschen Gasmarktes. Der Chef der Wettbewerbsbehörde, Ulf Böge, warf den 15 deutschen Gasimporteuren vor, ihr Geschäft mit langfristigen Verträgen abzuschotten. Bis zum Mittwoch kommender Woche haben die Ferngasunternehmen nun Zeit, der Forderung der Wettbewerbshüter zuzustimmen. Ansonsten will das Kartellamt mit rechtlichen Mitteln gegen die Unternehmen vorgehen.

Ziel sei es letztlich, billigere Preise für die Gaskunden zu erreichen, betonte Kartellamtspräsident Ulf Böge in Bonn. "Nur wenn die Stadtwerke die Möglichkeit haben, den Lieferanten zu wechseln, können sie bessere Konditionen aushandeln und ihre Kunden günstiger versorgen."

Kürzere Lieferverträge für mehr Wettbewerb

Konkret geht es um hunderte von Lieferverträgen zwischen den deutschen Gasimporteuren wie E.ON Chart zeigen oder RWE Chart zeigen und den Stadtwerken. Diese Abmachungen haben derzeit oft eine Laufzeit von bis zu 25 Jahren und decken meist den gesamten Bedarf der Weiterverteiler ab. Der Vorwurf der Wettbewerbshüter: Die langen Verträge halten die Preise künstlich hoch.

Neue Gasanbieter - wie etwa der Mineralölkonzern BP - hätten durch die Langfristverträge "keine Möglichkeit, in den Markt einzutreten", kritisierte Böge. Neue Anbieter könnten jedoch "die Versorgungssicherheit erhöhen und Druck auf die Preise ausüben". Den jetzigen Zustand werde das Kartellamt nicht länger akzeptieren, so Böge.

Die Wettbewerbsbehörde will nun die Ferngasunternehmen verpflichten, Lieferverträge auf vier Jahre zu begrenzen, wenn durch sie mehr als 50 Prozent des Gasbedarfs der Weiterverteiler gedeckt werden. Umfasst der Liefervertrag über 80 Prozent des Gasbedarfs, darf der Vertrag höchstens zwei Jahre laufen. Die Neuregelung soll nach dem Willen des Kartellamts bereits im Herbst kommenden Jahres greifen. Ausgenommen sind lediglich kleine Stadtwerke mit geringem Bedarf und Industriekunden, die direkt mit den Ferngasversorgern einen Vertrag abschließen.

E.ON und Branchenverband meckern

"Ob die Öffnung der langfristigen Lieferverbindungen auf dem Konsenswege erreicht oder vor Gericht erstritten wird, liegt nun in den Händen der Unternehmen", sagte Böge. Sollten sich die Ferngasunternehmen stur stellen, werde das Kartellamt mit Untersagungsverfügungen gegen die Langfristverträge vorgehen. Deutschlands zweitgrößter Gasimporteur Wingas hat Böge zufolge bereits Bereitschaft zu einer Einigung signalisiert.

Kartellamtschef Böge: Keine Angst vor einem Rechtsstreit
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AP

Kartellamtschef Böge: Keine Angst vor einem Rechtsstreit

Dagegen übte der Marktführer E.ON in den vergangenen Tagen noch vehement Kritik an den Plänen des Kartellamts und schloss eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht aus. Eine Unternehmenssprecherin betonte, an dieser Haltung habe sich bislang nichts geändert. Doch werde das Unternehmen in der gesetzten Frist seine Entscheidung mitteilen.

Auch der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft kritisierte das Vorgehen des Bundeskartellamts. "Wenn beide Vertragspartner sich geeinigt haben, dann müssen sie das zu den ausgehandelten Konditionen auch tun dürfen", sagte der Geschäftsführer des Bundesverbandes, Martin Weyand.

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