Wirtschaft



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15.09.2005
 

Gaspreis-Klage

E.on muss Preiskalkulation offen legen

Bei der bundesweit ersten Sammelklage gegen Gaspreiserhöhungen haben Energiekunden einen Teilerfolg verbuchen können. Das Hamburger Landgericht verpflichtete das beklagte Unternehmen E.on Hanse, seine Preiskalkulation offen zu legen.

Gas-Pipeline: Die Zahlen müssen auf den Tisch
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DPA

Gas-Pipeline: Die Zahlen müssen auf den Tisch

Hamburg - Das Gericht habe den Versorger zum Auftakt des Verfahrens verpflichtet, seine Kostenstruktur darzulegen, sagte ein Sprecher der Verbraucherzentrale Hamburg heute. Zuvor habe das Gericht den Anspruch der Kläger bejaht, dass die Frage eines angemessenen Gaspreises überhaupt gerichtlich geklärt wird.

Das Unternehmen hat nun bis Ende Oktober Zeit, um der Aufforderung nachzukommen. Für den 8. Dezember kündigte das Landgericht einen Verkündungstermin an. Alle Prozessbeteiligten rechnen aber damit, dass anschließend weitere Instanzen zu urteilen haben, bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH).

"Wir können zum Teil der Argumentation des Gerichts gar nicht folgen", sagte eine E.on-Unternehmensprecherin. Das Bundeskartellamt äußerte hingegen Verständnis für Verbraucher, die ihre Gasrechnungen nicht voll bezahlen. "Die Kunden stehen Monopolunternehmen gegenüber und können sich keinen anderen Anbieter aussuchen", sagte Behördenchef Ulf Böge dem "Tagesspiegel".

Mit ihrer von der Verbraucherzentrale unterstützten Klage wollen die 52 Kunden erreichen, dass sie die Preiserhöhungen von E.on Hanse nicht zahlen müssen. Das aus der Fusion der drei Regionalversorger Schleswag, Hein Gas und HGW HanseGas hervorgegangene Unternehmen mit Sitz in Quickborn hat die Preise nach Angaben der Verbraucherschützer in drei Schritten seit vergangenem Oktober um insgesamt 25 Prozent erhöht. E.on Chart zeigen begründet die Anhebungen mit der Bindung des Gaspreises an den Ölpreis, der erheblich gestiegen ist. Von den Gaspreiserhöhungen seien 500.000 Kunden in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern betroffen.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg sind 20.000 Kunden der Aufforderung gefolgt, die Preiserhöhungen nicht zu zahlen. Bei ihrer Musterklage argumentieren die Kunden, dass es in den Verträgen mit Verbrauchern keine Ölpreisbindung gebe. Auch seien die Gas-Einkaufspreise nicht gestiegen. Bundesweit wird geschätzt, dass eine halbe Million Gaskunden Preisanhebungen der jeweiligen Energieversorgungsunternehmen verweigerten. Nach Angaben des Bundesverbandes der Gas- und Wasserwirtschaft (BGW) haben bislang weniger als 0,1 Prozent der Erdgas-Kunden die Zahlung der erhöhten Rechnungen verweigert.

Überdies hätten schon einige Gerichte bei Klagen von Verbrauchern zu Gunsten der Gaswirtschaft geurteilt, sagte ein Verbandssprecher in Berlin. Die Gasversorger sträubten sich gegen die Offenlegung ihrer Preiskalkulation, weil sie dadurch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber den Anbietern von Ölprodukten befürchteten. "Wir sind in einem Substitutionswettbewerb mit Öl", erklärte der Sprecher.

Bundesverbraucherministerin Renate Künast (Grüne) lobte den Beschluss des Hamburger Landgerichts. "Auch bei Gaspreisen muss gelten, dass Verbraucher wissen, was drin ist. Damit wird klar, ob die vergangenen Preiserhöhungen tatsächlich gerechtfertigt waren", sagte Künast heute in Berlin. Hier zeige sich wieder, dass es auf mehr Transparenz ankomme. Das Ministerium unterstütze das Vorgehen der Verbraucher und werde ein Informationsprojekt zu Gas- und Strompreiserhöhungen fördern, um Verbraucher besser in die Lage zu versetzen, von ihren Rechten Gebrauch zu machen.

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