Hamburg - Bei E.on versuchte man, die Entscheidung als Zugeständnis an die Kunden zu verkaufen: "Wir haben nichts zu verbergen. Wir wollen alle Zweifel an der Angemessenheit unserer Preise ausräumen", erklärte der Vorstandsvorsitzende des Tochterunternehmens E.on Hanse, Hans-Jakob Tiessen. Tatsächlich kommt der Energieanbieter mit dieser Erklärung nur einer sich abzeichnenden Niederlage vor Gericht zuvor.
Im bundesweit ersten Sammelverfahren wegen überhöhter Gaspreise hatten Mitte September 52 Kunden des Energieversorgers vor dem Hamburger Landgericht geklagt. In einer vorläufigen Einschätzung hatte das Gericht danach erklärt, E.on müsse seine Gas-Bezugspreise sowie seine gesamte Preiskalkulation offen legen.
E.on Hanse hatte seine Gaspreise seit Oktober 2004 drei Mal um insgesamt 25 Prozent angehoben. Das Landgericht betonte, dass dieser Anstieg nicht allein mit dem Hinweis auf den hohen Ölpreis begründet werden könne. E.on Hanse hätte eine Monopolstellung, deshalb hätten die Kunden ein Anrecht darauf zu erfahren, wie der Preis zu rechtfertigen sei. Wie alle Gasunternehmen macht E.on die Höhe der Preise von den Ölpreisen abhängig.
Mit ausschlaggebend für den plötzlichen Sinneswandel in dem Energiekonzern ist wohl auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von letzter Woche. Damit wurden die deutschen Stromnetzbetreiber zu mehr Offenheit bei der Festsetzung ihrer Preise verpflichtet werden und eine gerichtliche Überprüfung der Netzgebühren für zulässig erklärt. In Fachkreisen gilt es als sicher, dass Gerichte bei Gasleitungen ähnlich urteilen werden.
Offiziell begründet E.on Hanse sein Einlenken freilich anders: "Unsere Kunden sollen uns vertrauen können", sagte ein Sprecher. Man nehme deshalb in Kauf, dass die Konkurrenten dadurch einen Wettbewerbsvorteil erhielten. Das Gericht hat E.on nun bis zum 21. November Zeit gegeben, den entsprechenden Schriftsatz einzureichen. Bis zum 8. Dezember soll das Urteil fallen, ob die Preissteigerungen, von denen 650.000 Kunden betroffen waren, zulässig sind.
Der Verbraucheranwalt Joachim Bluhm, der die Hamburger Gaskunden vor Gericht vertritt, reagierte skeptisch auf die Ankündigung des Unternehmens aus dem E.on-Konzern. Er bezweifle, dass es die Angaben sein werden, die E.on schulde, sagte Bluhm. Das Unternehmen werde nicht von heute auf morgen seine Argumentation von Wettbewerbsnachteilen vergessen, die bei einer Offenlegung entstünden. "Aber ich lasse mich auch gerne überraschen."
Die Energieversorger - darunter auch E.on Hanse - begründen die stark steigenden Gaspreise mit höheren Bezugskosten seitens der Lieferanten. Die Bezugspreise seien vertraglich an die Marktpreise anderer Energieträger gebunden. Diese Regelung schützt nach Ansicht der Unternehmen die Verbraucher, da die Lieferanten die Preise nicht beliebig in die Höhe schrauben könnten. Kritiker in den Verbraucherverbänden und im Bundeskartellamt halten diese Ölpreisbindung dagegen nicht mehr für zeitgemäß und gehen generell gegen langfristige Lieferverträge vor.
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