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22.11.2005
 

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Reformversuche auf dem Arbeitsmarkt

Auf der Reformbaustelle Arbeitsmarkt verliert man schnell den Überblick. Gesetze werden eingeführt, nachgebessert, wieder aufgehoben. Neuerungen werden bejubelt - und wieder vergessen. SPIEGEL ONLINE zeigt eine Chronologie der Gesetze, die seit Antritt der rot-grünen Regierung in Kraft getreten sind.

DPA


Zu den Reformversuchen der Jahre:
2006 - 2005 - 2004 - 2003 - 2002 - 2001 - 2000 - 1999

Hinweis:

Begriffe, die mit dem Icon versehen sind, werden im "ABC des Arbeitsmarkts" näher erläutert. Klicken Sie auf das Symbol, um die Erläuterung aufzurufen.


2006

7. Juli: Der Bundesrat winkt umfassende Korrekturen der Hartz-IV-Reform durch. Ab Januar 2007 gilt demnach: Wer innerhalb von zwölf Monaten drei Mal eine Stelle oder Qualifizierung ablehnt, muss mit einer Streichung aller Zahlungen rechnen. Lediglich Sach- oder geldwerte Leistungen wie etwa Lebensmittelgutscheine werden dann noch gewährt.

Ab August 2006 gilt: Der Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) und das Überbrückungsgeld werden zum Gründerzuschuss zusammengelegt.

Jugendlichen Arbeitslosen, die sich weigern, eine zumutbare Tätigkeit aufzunehmen, kann für sechs Wochen oder für drei Monate das Arbeitslosengeld gestrichen werden können.

Die Job-Center sollen flächendeckend Inspektoren im Außendienst einsetzen, die Missbrauchsfälle ermitteln sollen. Die Regierung verspricht sich davon die Aufdeckung von etwa 90.000 Missbrauchsfällen - Einsparvolumen: bis zu 440 Millionen Euro.

Der Abgleich von Daten wird erleichtert. Auch private Stellen wie Call-Center können im Auftrag der Behörden telefonisch Daten bei Leistungsempfängern abfragen. Künftig sind auch Anfragen bei den Finanzbehörden möglich, ob Arbeitslose Konten oder Aktiendepots im EU-Ausland haben. Beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg darf erfragt werden, welche Fahrzeuge der Betroffene hat.

Für eheähnliche Gemeinschaften gilt künftig die Umkehr der Beweislast: Wer zusammenlebt muss künftig nachweisen, dass er keine Lebensgemeinschaft bildet und somit Einkommen und Vermögen des Anderen nicht angerechnet werden dürfen.

Es wird mehr Vermögen zur Altersvorsorge von der Anrechnung beim Arbeitslosengeld II freigestellt. Der Freibetrag für Privatvorsorge wird auf 250 statt derzeit 200 Euro pro Lebensjahr angehoben. Bei einem 60-Jährigen blieben also 15.000 statt bisher 12.000 Euro für die Altersvorsorge verschont. Der Höchstbetrag für sonstiges Vermögen wird im Gegenzug aber von 200 auf 150 Euro pro Jahr gesenkt. Unter dem Strich erwartet der Bund Einsparungen in zweistelliger Millionenhöhe.

1. Juli: In Niedersachsen startet ein regionales Modell des Kombilohns - der Niedersachsen-Kombi. Danach werden neu geschaffene Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose mit 600 Euro im Monat gefördert - 400 Euro gehen an den neu Eingestellten, 200 Euro an den Arbeitgeber. Ein Teil der Geförderten bekommt außerdem Qualifizierungsgutscheine im Wert von je 2000 Euro. Finanziert wird der Zuschuss mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds und aus der Arbeitsagentur.

Der Höchst-Beitragssatz des Arbeitslosengeld II wird in den neuen Bundesländern auf Westniveau angehoben. Ab diesem Tag gilt in Ost- und Westdeutschland ein einheitlicher Satz von höchstens 345 Euro im Monat beim Arbeitslosengeld II.

30. Januar: Der Ausbildungspakt wird bis 2010 verlängert.

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2005

21. Dezember: Der Bundesrat winkt die vom Bundestag beschlossene Verlängerung der sogenannten 58-er-Regel um zwei Jahre. Der Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) soll noch bis zum 31. Juni 2006 verlängert werden, die geplante Zusammenlegung mit dem Überbrückungsgeld soll nun in einem späteren Gesetzgebungsverfahren beschlossen werden. Künftig müssen außerdem nicht mehr alle Arbeitsagenturen eine eigene Personal-Service-Agentur haben, stattdessen können sie selbst entscheiden, ob eine solche Arbeitsvermittlungsstelle eingerichtet werden soll.

18. November: CDU, CSU und SPD unterzeichnen den Koalitionsvertrag. Demnach soll ab Januar 2007 der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um zwei Prozentpunkte auf 4,5 Prozent gesenkt werden. Der Rentenversicherungsbeitrag soll im Gegenzug von 19,5 auf 19,9 Prozent steigen. Die Gewerkschaften sollen eingeladen werden, am Ausbildungspakt teilzunehmen. Die Einführung eines Kombilohns wird geprüft.

Das Entsendegesetz - das unter anderem Mindestlöhne auch für ausländische Arbeitskräfte für gültig erklärt - soll künftig vom Baubereich auf die Branche der Gebäudereiniger ausgeweitet werden. Die Probezeit soll zwei Jahre lang dauern können, anstatt wie derzeit höchstens sechs Monate. Dafür sollen nur noch neugegründete Unternehmen die Möglichkeit haben, befristete Arbeitsverträge abzuschließen. Bisher konnten alle Betriebe neue Arbeitnehmer für bis zu zwei Jahre befristet einstellen.

Auch bei den Hartz-Reformen will die Große Koalition nachbessern: So sollen zu einer Bedarfsgemeinschaft grundsätzlich auch unverheiratete, volljährige Kinder unter 25 gehören. Außerdem sollen die Rentenbeiträge für ALG-II-Empfänger von 78 Euro auf 40 Euro im Monat gesenkt und die Kontrollmöglichkeiten von Leistungsbeziehern verbessert werden.

1. April: Die Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) erlaubt kleinen Betrieben, künftig im Verbund mit anderen Firmen auszubilden. In einer Reihe von Berufen wird eine stufenweise Ausbildung eingeführt. Im Ausland absolvierte Ausbildungsabschnitte werden anerkannt.

1. Januar: Durch das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) werden Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammengeführt.

Das vierte Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze bestimmt unter anderem, dass Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) nur noch Firmengründern gezahlt wird, die ihre selbständige Tätigkeit hauptberuflich ausüben wollen. Sie müssen mindestens 15 Wochenstunden in ihrer neuen Firma arbeiten und dürfen keinen Nebenjob haben. Außerdem legt das Gesetz genaue Pauschalen für ABM-Zuschüsse fest und verlängert die Probephase der Vermittlungsgutscheine bis Ende 2006 (bisher 2004).
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2004

1. November: Arbeitslose, die eine Ich-AG gründen wollen, müssen künftig eine "Tragfähigkeitsbescheinigung" vorlegen, in der eine fachkundige Stelle das Geschäftskonzept als sinnvoll bestätigt. So soll verhindert werden, dass Arbeitslose sich in unsinnige Unternehmungen stürzen.

16. Juni: Wirtschaftsverbände und Regierung schließen den Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs (Ausbildungspakt) . Die Vereinbarung verhindert die Umsetzung der erst im Mai vom Bundestag beschlossenen Ausbildungsplatzabgabe .

1. Januar: Mit dem dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz III) wird die Bundesanstalt für Arbeit grundlegend umstrukturiert und in Bundesagentur für Arbeit umbenannt.

Auch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt gilt ab diesem Tag: Der Kündigungsschutz greift jetzt erst in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern, statt wie bisher ab fünf Angestellten. Damit macht die rot-grüne Regierung eine von ihr selbst ab 1999 eingeführte Regelung wieder rückgängig. In den ersten vier Jahren nach der Gründung kann ein Betrieb durch das Reformgesetz außerdem befristete Arbeitsverträge bis zu vier Jahren statt der sonst erlaubten zwei Jahre abschließen. Zudem wird das Arbeitslosengeld I neu geregelt: Ab 2006 wird es maximal ein Jahr lang beziehungsweise für Arbeitslose über 55 Jahre 18 Monate lang ausbezahlt statt wie bisher bis zu 32 Monate.

Mit der Neuregelung der Handwerksordnung fällt in 53 von 94 Handwerken der Meisterzwang weg. Künftig können sich in Berufen, wie Fliesenleger, Estrichleger oder Behälter- und Apparatebauer auch Gesellen selbstständig machen. In Berufen, in denen Gefahren für Gesundheit oder das Leben Dritter bestehen - wie Elektrotechniker oder Installateur - ist das nur möglich, wenn der Geselle über sechs Jahre Berufserfahrung und vier Jahre in leitender Stellung gearbeitet hat. Für einige wenige Berufe wie Schornsteinfeger und Zahntechniker besteht der Meisterzwang uneingeschränkt fort.
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2003

11. Juli: Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmen zu: Rückwirkend zum 1. Januar wird Ich-AGlern erlaubt, externe Mitarbeiter einzustellen.

1. Januar: Mit dem ersten und dem zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz I und II) werden unter anderem die Ich-AGs und die Personal-Service-Agenturen eingeführt und die Mini-Jobs grundlegend neu geregelt. Künftig können ältere Arbeitslose außerdem schon ab dem 52. und nicht erst ab dem 58. Lebensjahr ohne Zeitlimit befristet eingestellt werden.
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2002

1. Januar: Mit dem Job-Aqtiv-Gesetz (Aqtiv steht für: Aktivieren, Qualifizieren, Trainieren, Investieren, Vermitteln) beginnt die Ära des "Förderns und Forderns" - der "Aktivierenden Arbeitsmarktpolitik". Unter anderem dürfen Zeitarbeitsfirmen ihre Zeitarbeiter seitdem 24 statt nur 12 Monate am Stück an das gleiche Unternehmen ausleihen. Zudem wird das Prinzip der Job-Rotation eingeführt: Mitarbeiter, die zur Weiterbildung gehen, können durch zuvor arbeitslose Stellvertreter ersetzt werden. Deren Gehalt bezahlt das Arbeitsamt.
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2001

1. Juli: Mit dem Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) werden Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe wieder entsprechend der Bruttolohnentwicklung des Vorjahres angepasst, statt wie bisher entsprechend der Inflationsrate.

1. Januar: Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts folgend werden durch das Eimalzahlungs-Neuregelungsgsetz bei der Berechnung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe künftig Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld berücksichtigt.
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2000

1. Januar: Rückwirkend zum 1. Januar 1999 tritt das Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit in Kraft, das die Kriterien zur Feststellung von Scheinselbständigkeit nochmals neu definiert. So sollte das vielkritisierte Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte verbessert werden.

Durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit können auch Teilzeitbeschäftigte in Altersteilzeit gehen.

Durch das 3. SGB-III-Änderungsgesetz wird Arbeitslosenhilfe nur noch dem bezahlt, der zuvor Arbeitslosengeld bezogen hat. Die sogenannte originäre Arbeitslosenhilfe entfällt, die zuvor beispielsweise nach einer nur fünf Monate dauernden Beschäftigung oder für ehemalige Zeitsoldaten gezahlt wurde.
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1999

1. April: Eigentlich sollten ab dem 7. April Abfindungen stärker vom Arbeitslosengeld abgezogen werden. Das Entlassungsentschädigungs-Änderungsgesetz (EEÄndG) macht diesen noch unter der Kohlregierung getroffenen Beschluss rückgängig. Gleichzeitig bestimmt das Gesetz, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, wenn die Kündigungsfristen nicht eingehalten wurden.

Mit dem Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse müssen Arbeitgeber erstmals für sogenannte 630-Mark-Jobs einen zwölfprozentigen Beitrag zur Renten- und einen zehnprozentigen Beitrag zur Krankenversicherung zahlen. Die pauschale Besteuerung der Minijobs entfällt im Gegenzug. Übt ein Arbeitnehmer mehrere Minijobs aus, werden die Einkommen zusammengezählt und - sollte der Verdienst mehr als 630 Mark ausmachen - vollständig besteuert.

1. Januar: In allen Betrieben, die mehr als fünf Mitarbeiter beschäftigen, gilt wieder der volle Kündigungsschutz. Damit wird eine Maßnahme der Kohl-Regierung rückgängig gemacht, die diese Grenze auf zehn Mitarbeiter angehoben hatte.

Ab diesem Tag erhalten Arbeitnehmer im Krankheitsfall von Anfang an wieder den vollen Lohn ausbezahlt. Bis dahin wurden in den ersten sechs Wochen nur 80 Prozent bezahlt.

Das Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte versucht unter anderem, selbständige und unselbständige Arbeit genau voneinander abzugrenzen. So soll Scheinselbständigkeit bekämpft werden. Außerdem enthält das Gesetz verschiedene Neuerungen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.
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