Wirtschaft



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10.11.2005
 

Teurer Tabak

Kein Steuerbonus für Zigaretten-Sticks

Schlechte Nachricht für Raucher von sogenannten Zigaretten-Sticks: Der Europäische Gerichtshof hat erklärt, dass die günstigen Tabakröllchen künftig wie normale Zigaretten besteuert werden müssen.

Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied in Luxemburg, es handele sich bei den vorgefertigten Röllchen nicht wirklich um Tabak-Feinschnitt für Selbstdreher. Deswegen dürfe auch der niedrigere Steuersatz für Selbstgedrehte nicht auf die Sticks angewendet werden. Zigaretten-Sticks sind - bezogen auf die gleiche Menge - nahezu halb so teuer wie Fabrikzigaretten.

Raucherin: Sticks werden wohl teurer
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DDP

Raucherin: Sticks werden wohl teurer

"Zigaretten seien nach geltendem Recht auch Tabakstränge, die durch einen einfachen nichtindustriellen Vorgang in eine Zigarettenpapierhülse geschoben werden", stellte das Gericht klar. Bei Sticks sei dies eindeutig der Fall. Die Bundesregierung, die von der EU-Kommission verklagt worden war, hatte dies bestritten: Es seien "mehrere aufeinander folgende Verfahrensschritte nötig", die "eine genaue und geübte Handhabung erforderten".

Die Entscheidung des EuGH war absehbar. Der Generalanwalt hat die ungleiche Besteuerung von Sticks und Zigaretten bereits moniert und meistens folgen die Richter seiner Stellungnahme.

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