Freitag, 11. Dezember 2009

Wirtschaft



Mannesmann-Prozess

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22.12.2005
 

Mannesmann

BGH-Urteil stößt Standort-Debatte an

Der BGH-Beschluss zum Mannesmann-Verfahren sorgt im In- und Ausland für heftige Diskussion. Deutsche Politiker sehen den Entscheid als Ausgangspunkt für eine neue Management-Kultur. Börsianer und einige Auslandszeitungen warnen vor Belastungen für den Standort D.

Berlin - Angesichts der Entscheidung des Bundesgerichtshofes, den Fall Mannesmann neu zu verhandeln, hat Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse eine neue Debatte über die Verantwortung von Managern angemahnt. Im Inforadio rbb sagte Thierse heute, das BGH-Urteil sei "eine öffentliche Aufforderung, über die Unternehmenskultur und die Unternehmermoral in diesem Lande neu zu diskutieren". Ziel müsse eine Verhaltensänderung der Manager sein.

Deutsche-Bank-Chef Ackermann (beim ersten Mannesmann-Prozess): Unternehmermoral neu diskutieren
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DPA

Deutsche-Bank-Chef Ackermann (beim ersten Mannesmann-Prozess): Unternehmermoral neu diskutieren

Der SPD-Politiker betonte, es dürfe nicht sein, dass die Höhe von Abfindungen in keinem Verhältnis zur Leistung stehe. Daher müsse über einen Kodex oder aktienrechtliche Vorschriften geredet werden, in denen dann auch "eine Relation von Einkommen und Abfindungshöhe zu den Leistungen, zum Unternehmenserfolg formuliert" sei. Außerdem müssten die Rechte der Aktionäre bei der Entscheidung über entsprechende Zahlungen gestärkt werden.

Für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft könnte das Urteil einen "echten Rückschlag bedeuten", sagte dagegen der Experte für Kreditwirtschaft und Finanzierung am Center of Financial Studies in Frankfurt am Main, Jan Pieter Krahnen, der "Berliner Zeitung". Die Aufhebung der Freisprüche im Mannesmann-Prozess könnte demnach Investoren abschrecken. Diese "gewinnen nämlich durch Urteile wie diese den Eindruck, dass einem Steine in den Weg gelegt werden, wenn man eine möglichst hohe Wertsteigerung für sein Unternehmen erzielen will", sagte Krahnen.

Der mitangeklagte Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann stehe für ein angelsächsisch geprägtes Finanzsystem, erklärte Krahnen. Seine Handlungsweise sei stark an den Bedürfnissen der Anleger orientiert. In Deutschland sei es dagegen noch üblich, das Wohl der Mitarbeiter und das Interesse des Staates vornan zu stellen.

Eben dieser Unterschied zwischen den Managementkulturen bestimmte auch die Zeitungskommentare im Ausland. Der BGH habe mit seinem Entscheid "die Verstaatlichung und Verunsicherung der Wirtschaft in Deutschland weiter vorangetrieben", schreibt die schweizer "Neue Zürcher Zeitung". Das Urteil deute "auf eine schleichende Ausweitung des Staatseinflusses hin. (...) Im heutigen Deutschland sind es eher Staat und Justiz, die das Unternehmensinteresse definieren."

Die Entscheidung habe "Deutschlands Ruf als Standort beschädigt", schreibt die britische "Financial Times". Es bestätige sich, dass die Bundesrepublik ein Land ist, "in dem Erfolg misstraut werde und Protektionismus über Aktionärsinteressen siegt". Deutschland sei kein "attraktiver Arbeitsplatz für ehrgeizige Manager", kommentiert das Blatt.

In Frankreich dagegen befürworten Kommentatoren das BGH-Urteil. "Die Entscheidung der deutschen Justiz wird auch außerhalb Deutschlands die Wirtschaftspraktiken prägen", schreibt die französische Wirtschaftszeitung "La Tribune". Es sei zu hoffen, "dass sie darüber hinaus eine mäßigende Wirkung auf die Zusicherung von Millionenprämien für Unternehmensführer auslöst".

Der Bundesgerichtshof hob gestern die Freisprüche des Düsseldorfer Landgerichts in Karlsruhe auf. Das Verfahren muss nun wiederholt werden. Deutsche-Bank-Chef Ackermann und die übrigen Angeklagten im Mannesmann-Prozess müssen erneut vor Gericht. In dem spektakulären Fall geht es um insgesamt 57 Millionen Euro an Prämien und Pensionsabfindungen, die an Manager und Ex-Vorstände gezahlt worden waren, nachdem der britische Mobilfunkkonzern Vodafone Anfang 2000 den Mannesmann-Konzern übernommen hatte.

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