Berlin - Da die Bundesagentur "weder auf zentraler noch auf regionaler Ebene über ein gezieltes, maßnahmebezogenes Fachcontrolling" verfüge, könne sie nicht überprüfen, ob das Geld für die Weiterbildungsmaßnahmen sinnvoll eingesetzt worden sei, zitierte die "Frakfurter Rundschau" aus dem Kommentar des Rechnungshof. Gut ein Fünftel des für dieses Instrument bewilligten Geldes werde gar nicht in Anspruch genommen.
"Einheitliche Qualitätskriterien, Bewertungsschemata und Kontrollabläufe" seien jedoch unverzichtbar, um die Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit der Prüfergebnisse zu gewährleisten, warnt der Rechnungshof. Die Bundesagentur rechtfertigte sich gegenüber dem Blatt mit den enormen Reformanstrengungen der vergangenen Jahre. "Natürlich ist bei uns im Zuge der Umstrukturierung und der Einführung von Hartz IV manches liegen geblieben", sagte Behördensprecher Ulrich Waschki. Es sei eine Mammutaufgabe gewesen, die Zentrale in Nürnberg und auch die regionalen Arbeitsagenturen neu aufzustellen.
Mittlerweile werde überlegt, wie die Qualität der Weiterbildung überprüft und verbessert werden könne. Bei der Mitteilung handele es sich außerdem um ein vorläufiges Ergebnis des Bundesrechnungshofs, auf das die Bundesagentur noch antworten werde. "Erst dann liegt das endgültige Ergebnis vor", betonte Waschki.
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Wirtschaft | Twitter | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2005
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH