Düsseldorf - Die langfristigen Gaslieferverträge mit Stadtwerken verstießen gegen deutsches und europäisches Kartellrecht, erklärte Böge heute in Bonn. "Langfristige Vertragsbindungen von Weiterverteilern haben eine Markt abschottende und damit Preis erhöhende Wirkung, da sie den Marktantritt neuer Wettbewerber verhindern."
Bereits bestehende langfristige Verträge zwischen E.on Ruhrgas und Stadtwerken und anderen Weiterverteilern, die mehr als 80 Prozent des Gas-Vertriebsbedarfs abdeckten, müssten bis zum 30. September beendet werden, verfügte der Kartellwächter. Auch für neue Verträge sollen fortan Beschränkungen gelten. Vom Kartellamt unangetastet bleiben aber Verträge mit Industriekunden und die ebenfalls über viele Jahre laufenden Bezugsverträge mit großen Lieferanten wie der russischen Gasprom.
E.on Ruhrgas hatte bereits angekündigt, eine Untersagungsverfügung des Kartellamts gerichtlich klären zu lassen. "Das letzte Wort in dem Streit um die Langfristverträge werden die Gerichte haben", prognostizierte Böge. Er rechne mit einer zeitnahen Entscheidung, die Rechtsklarheit für alle betroffenen Parteien bringen werde.
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