München - Polizei, Staatsanwälte, Finanz- und Zollbehörden haben im Zuge der Anti-Terror-Gesetze und der Geldwäschebekämpfung im vergangenen Jahr so viele Bankkonten überprüft wie nie zuvor. Wie die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf Angaben des Finanzministeriums berichtet, nahmen die Ermittler insgesamt 62.410 Kontenabfragen vor. Ein Jahr zuvor waren es demnach noch 39.417. Fast zwei Drittel der Anfragen entfielen laut "SZ" auf die Polizei.
Bei den Untersuchungen gehe es primär um Ermittlungsverfahren, "die einen Zusammenhang mit organisierter Kriminalität, Geldwäsche, Korruption, Betrug, Rauschgifthandel und Steuerhinterziehung aufweisen", schreibt das Ministerium dem Blatt zufolge in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. 38.765 Abfragen seien von Polizeibehörden vorgenommen worden, insbesondere vom Bundeskriminalamt, den Landeskriminalämtern sowie den Polizeipräsidien und -direktionen. 7494 Mal prüften demnach Staatsanwälte, 5160 Mal der Zoll und 10.008 Mal die Finanzbehörden.
Die Zugriffe auf die Kontendaten wurden im Zuge der Sicherheitsgesetze nach dem 11. September 2001 ermöglicht. Seit April vorigen Jahres dürfen die Finanzämter bei Kreditinstituten zudem die Bankverbindungen normaler Kunden erfragen, wenn sie diese der Steuerhinterziehung verdächtigen. In diesem Zusammenhang haben die Finanzämter seither weitere 11.000 Kontenabfragen vorgenommen. Diese werden ebenfalls zentral über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgewickelt.
Der FDP-Abgeordnete Volker Wissing sagte dazu der "SZ", die verschärfte Bekämpfung von Verbrechen sei richtig. Er kritisierte aber, dass das Verfahren des Kontenabrufs zunehmend auch bei normalen Bankkunden angewendet werde: "Was für den Bereich der Terrorismus- und Geldwäschebekämpfung gedacht war, entwickelt sich schleichend zu einer alltäglichen Ermittlungsmethode", so der FDP-Politiker.
ase/AFP
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