Wirtschaft



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27.02.2006
 

Müllentsorger-Streik

Bei Gestank weniger Miete

Von Hasnain Kazim

Je länger der Streik, desto höher die Müllberge. Politiker fordern nun zum Müllgebühren-Boykott auf. Rechtlich sei das bedenklich, sagen Verbraucherschützer - zumindest für Haus- oder Wohnungseigentümer. Mieter dagegen könnten tatsächlich weniger zahlen.

Hamburg - In den Straßenzügen türmen sich Müllsäcke, Abfälle quellen aus aufgeplatzten Tüten auf den Gehweg. Der verstreute Dreck ärgert die Anwohner, doch wie können sie sich zur Wehr setzen, wenn die Müllentsorger streiken? Schließlich zahlen sie Müllgebühren, je nach Wohnort und Größe der Tonnen bis zu ein paar hundert Euro im Jahr.

Müllsäcke in Hamburg: Mietminderung bei üblen Gerüchen und Ungeziefer
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DPA

Müllsäcke in Hamburg: Mietminderung bei üblen Gerüchen und Ungeziefer

Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring (CDU), Verhandlungsführer der Länder im Tarifstreit, versuchte am Wochenende, die Bürger auf seine Seite zu ziehen: Wenn die Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst schon streiken und die Müllabfuhr ihre Arbeit nicht macht, dann sollte man sich wehren "und beispielsweise die Bezahlung von Müllgebühren verweigern", sagte er der "Bild am Sonntag". Ähnlich äußerten sich der FDP-Generalsekretär Dirk Niebel und die Verbraucherschutzexpertin der Unionsfraktion, Ulla Heinen (CDU). "Mieter und Hauseigentümer tun gut daran, ihre Zahlungen entsprechend zu kürzen", sagte Heinen.

Verbraucherschützer haben Bedenken: Zumindest Hauseigentümer würden gegen geltendes Recht verstoßen, wenn sie eigenmächtig die Müllgebühren kürzten, heißt es bei der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin. "Die Bürger können gegenüber den Müllentsorgern keine Ansprüche geltend machen", sagt Pressesprecher Carel Mohn. Der Grund: "Die Gebührenordnungen nehmen Streiks und höhere Gewalt meist aus." Nur wenn der nicht beseitigte Müll zur Gefahr für die öffentliche Ordnung würde, wären die Kommunen in der Pflicht. "Wenn beispielsweise eine konkrete Gesundheitsbeeinträchtigung nachgewiesen wird, kann Schadensersatz gefordert werden", sagt Mohn.

Eigentümer sind verantwortlich

CDU-Politikerin Ulla Heinen widerspricht. "Die Müllgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und aus einem variablen Anteil für Personal- und Fahrkosten zusammen. Bei letzterem kann man sehr wohl kürzen", sagt Heinen gegenüber SPIEGEL ONLINE. "Ich kann jedem Hauseigentümer nur raten, sich mit den entsprechenden Eigentümerverbänden in Verbindung zu setzen und das durchzufechten."

Für Mieter ist die Sache einfacher: Sie können die Miete kürzen, ohne gegen eine Gebührenordnung zu verstoßen - denn Müllgebühren sind Eigentümersache. Juristisch umständlich, aber in der Sache eindeutig steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Paragraf 535: "Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten."

Liegen Abfälle vor dem Haus, von denen auch noch üble Gerüche ausgehen, ist dieser Zustand nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes nicht mehr gegeben. "Eine Mietminderung ist dann angebracht", sagt Mieterbund-Sprecher Ulrich Ropertz. Dass der Vermieter für den liegen gebliebenen Müll nichts könne, spiele dem Gesetz nach keine Rolle, erklärt Ropertz. "Mietminderung ist ja auch möglich bei Lärm durch Nachbarn, Baustellenlärm oder Hochwasserschäden. Für all das kann der Haus- oder Wohnungseigentümer ja auch nichts." Entscheidend sei die "Beeinträchtigung des Wohnwertes".

Höhe der Mietminderung schätzen

Zwei Ausnahmen gebe es jedoch: wenn der Mieter den Wohnwert selbst mindere oder wenn der Mangel nur eine unerhebliche Beeinträchtigung darstelle. "Wenn der Müll also nur eine Woche liegen bleibt, kann man wohl kaum eine Mietminderung durchsetzen. Aber wenn er längere Zeit nicht abgeholt wird, es anfängt zu stinken oder Ungeziefer festzustellen sind, ist weniger Miete gerechtfertigt."

Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass das Vorgehen in einem solchen Fall geregelt ist. Erst müsse der Vermieter schriftlich auf den Mangel hingewiesen und ihm die Chance gegeben werden, den Abfall zu beseitigen. "Kommt er dem innerhalb einer gesetzten Frist nicht nach, darf die Miete gemindert werden", sagt Mohn. "Ich empfehle aber, sich vorher auf jeden Fall bei einem Mieterverein beraten zu lassen."

Um welche Summe die Miete gekürzt werden darf, hängt davon ab, wie sehr der Mangel den Wohnwert beeinflusst. "Je länger der Streik dauert, desto stärker ist das der Fall", sagt Ropertz. Und wie ermittelt man die Höhe des Schadens? "Man schätzt ab: Wie viel ist die Wohnung noch wert? Das kürzt man dann bei der Miete", erläutert Ropertz. Bei unschönen Gerüchen durch Müllberge seien zehn Prozent Mietabzug durchaus realistisch. "Der Vermieter hat dann drei Möglichkeiten: Er akzeptiert die Kürzung, er fordert den geminderten Betrag vom Müllentsorger oder er klagt die volle Miete vom Mieter ein."

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