Düsseldorf - Bild.T-Online habe vor dem Landgericht Hamburg ein Verfahren angeregt, berichtet das "Handelsblatt". Ziel sei es, den Markenschutz des Begriffs "Volks" zu klären. Weder Bild.T-Online noch Volkswagen hätten sich zu dem Verfahren äußern wollen.
Schon am vergangenen Mittwoch stritten beide Seiten demnach vor der Markenkammer über einen einstweiligen Rechtsschutz, den Bild.T-Online beantragt habe. In der mündlichen Verhandlung sei es um den Gebrauch der Marke gegangen, die der Wolfsburger Autobauer erst Ende vergangenen Jahres angemeldet hatte. Eine Entscheidung soll am 6. April fallen, wie ein Sprecher des Oberlandesgerichts in Hamburg bestätigte.
Die zum Axel-Springer-Verlag gehörende "Bild"-Zeitung hat sich mit dem Vertrieb verschiedenartigster "Volks"-Produkte einen lukrativen Nebenerwerb erschlossen. Bekannt wurde etwa die "Volksbibel", die Chefredakteur Kai Dieckmann dem Papst persönlich in die Hand drückte. Derzeit wirbt Bild.T-Online auf seiner Website für ein "Volks-Handy".
Seit 2002 gab es ähnliche Kampagnen schon für Dutzende weiterer Produkte. Neben den bekannten Verkaufsrennern "Volks-PC" und "Volks-Notebook" waren auch Produkte aus dem VW-Konzern dabei - ein "Volks-Bus" und ein "Volks-Seat".
suc/dpa-AFX
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