Wirtschaft



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09.04.2006
 

Bundesagentur

Rechtsanspruch auf Ich-AG und Überbrückungsgeld soll fallen

Wer arbeitslos ist, soll künftig keinen Rechtsanspruch mehr auf Überbrückungsgeld und Förderung der Ich-AG haben. Das fordert der Chef der Bundesagentur für Arbeit. Das Ziel: Kostenersparnis und eine Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

Berlin - Aus dem Rechtsanspruch auf Überbrückungsgeld und eine Förderung der Ich-AG soll in Zukunft eine Ermessensleistung der Arbeitsagenturen werden, fordert der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, in einem Interview mit dem "Tagesspiegel". Außerdem könne man die Förderung auf das Arbeitslosengeld anrechnen, fügte er hinzu.

Weise verwies darauf, dass im vergangenen Jahr 3,2 Milliarden Euro für Existenzgründungsförderung, Überbrückungsgeld und Ich-AG ausgegeben wurden. Da gebe es Leute, "die das volle Arbeitslosengeld beziehen, am letzten Tag die Ich AG beantragen, und dann drei Jahre lang einen Zuschuss erhalten".

Mit der Neuregelung könnte nach Ansicht von Weise dafür gesorgt werden, dass die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2007 im vorgesehenen Maß sinken können. Die Bundesagentur soll von der geplanten Senkung um zwei Beitragspunkte einen Punkt selbst erwirtschaften. "Aus eigener Kraft können wir 2007 einen Beitrag von 0,75 Punkten bringen", sagte der BA-Chef. Ohne Rechtanspruch für Überbrückungsgeld und Ich-AG könnte zusätzlich eine Milliarde Euro gespart werden. Weise: "Dann schaffen wir den Prozentpunkt für die Beitragssenkung auch."

fok/ddp

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