Von Ulrich Buchholtz
Eigentlich hat Hans Wieser alles richtig gemacht. Der Rechtsanwalt wollte seine Altersvorsorge durch eine fondsgebundene Rentenversicherung ergänzen. Bei der Auswahl der Police achtete er auf eine ausreichend breite Palette guter Fonds, auf kundenfreundliche Vertragsbedingungen und auf günstige Konditionen.
Und dennoch könnte Wieser im Ruhestand eine böse Überraschung erleben – dann nämlich, wenn er das angesparte Fondsguthaben in eine lebenslange Rente umwandeln lässt. Denn längst nicht alle Versicherer garantieren ihren Kunden die bei Vertragsabschluss genannte Umwandlungsquote. Dieser Rentenfaktor gibt an, wie viel Euro Monatsrente ein Versicherter zu Beginn der Auszahlphase für jeweils 10.000 Euro Fondsguthaben erhält.
"Immer mehr Versicherungsgesellschaften garantieren den Rentenfaktor nicht mehr bei Abschluss des Vertrags", beobachtet Katrin Bornberg, geschäftsführende Gesellschafterin des auf Versicherungen spezialiserten Analysehauses Franke & Bornberg in Hannover. "Besonders bei den Policen, die noch nicht lange auf dem Markt sind, sehen die Vertragsbedingungen häufig Anpassungsmöglichkeiten während der Ansparphase vor."
Rentenfaktor oft verklausuliert
Sinkt jedoch der Rentenfaktor – zum Beispiel von 40 auf 32 –, hat dies empfindliche Auswirkungen auf die Rente im Ruhestand. Bei einem angesparten Fondsvermögen von 200.000 Euro gäbe es in diesem Fall nicht mehr 800 Euro Monatsrente, sondern nur noch 640 Euro. Der enttäuschte Versicherungskunde kann dann jedoch nicht einfach die Gesellschaft wechseln, denn in diesem Fall verlöre er den Steuervorteil der fondsgebundenen Rentenversicherung. Bei ihr sind die Auszahlungen nur mit dem geringen Ertragsanteil steuerpflichtig. Bei einem Rentenbeginn mit 60 Jahren beträgt dieser lediglich 22 Prozent. Bei einem Ruhestand mit 65 Jahren sind es sogar nur 18 und mit 67 Jahren 17 Prozent.
Lässt sich der Versicherte das angesparte Guthaben dagegen auszahlen, fallen weitaus höhere Steuern an, sofern er den Vertrag nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen hat. Lief der Vertrag mindestens zwölf Jahre und ist der Versicherte bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt, so ist die Hälfte des Wertzuwachses steuerpflichtig. In allen anderen Fällen muss er sogar den gesamten Wertzuwachs mit dem Finanzamt teilen. Zahlt er den verbleibenden Rest in eine andere Rentenversicherung oder in einen Fondsauszahlplan ein, fallen zusätzlich noch die üblichen Ertragssteuern an. Daher lohnt sich dieser Ausweg nicht. Wer heute eine fondsgebundene Rentenversicherung abschließt, ist daher faktisch an den einmal gewählten Versicherer gebunden.
Deshalb sollten Interessenten schon bei der Auswahl der Police auf die genaue Regelung zum Rentenfaktor achten. Das ist für Privatanleger nicht immer leicht, weil die Formulierungen im Kleingedruckten oft nur noch von Experten richtig gedeutet werden können.
20 Versicherer garantieren voll
Franke & Bornberg hat daher die Verbindlichkeit der Rentenfaktoren bei den 35 Versicherern untersucht, die durch besonders gute Vertragsbedingungen bei der fondsgebundenen Rentenversicherung auffallen. Diese Gesellschaften hat das Analysehaus in vier Kategorien unterteilt, die aufzeigen, wie verbindlich die Vertragsaussagen sind. "Von diesen 35 Gesellschaften garantieren 20 den Rentenfaktor ohne Wenn und Aber", berichtet Katrin Bornberg. Vier Unternehmen schränken die Garantie in ihrem Umfang ein.
Dagegen sehen weitere vier Versicherer im Kleingedruckten eine Möglichkeit vor, den Rentenfaktor unter bestimmten Bedingungen anzupassen. Eine echte Garantie des Rentenfaktors ist bei ihnen daher nicht gegeben. Noch schlechter sieht es für die Versicherten bei den restlichen sieben Gesellschaften aus. Diese geben den Rentenfaktor mehr oder weniger unverbindlich an. Sie könnten den Faktor daher in den meisten Fällen problemlos senken. Die Versicherten erhielten dann im Ruhestand eine niedrigere Rente.
Längeres Leben, kleinere Rente
Unter den Gesellschaften mit Einschränkungen bei der Verbindlichkeit des Rentenfaktors befinden sich auch einige namhafte Versicherer. So weist die Allianz mit 38,04 zwar einen vergleichsweise hohen Rentenfaktor für unseren Musterkunden aus. Das gewählte Beipiel bezieht sich auf einen 35-jährigen Mann, der in diesem Jahr eine Fondspolice mit 25 Jahren Laufzeit abschließt. Die im Vertrag angegebene Umwandlungsquote kann die Allianz aber gleichwohl unter bestimmten Umständen ändern.
"Wenn sich die Lebenserwartung stärker erhöht als bei Vertragsabschluss angenommen oder die Rendite der Kapitalanlagen nachhaltig sinkt, können wir den Rentenfaktor niedriger ansetzen", erklärt Markus Schwarzer von der Allianz Lebensversicherung. "Einer solchen Anpassung muss ein unabhängiger Treuhänder zustimmen." Dieser soll sicherstellen, dass die Änderungen auch tatsächlich notwendig sind. Stellt jedoch die Vereinigung der Versicherungsmathematiker – die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) – fest, dass sich die Lebenserwartung der Bevölkerung unerwartet stark erhöht, kann auch ein Treuhänder eine Senkung des Rentenfaktors nicht verhindern.
Schon zweimal haben die Versicherungsmathematiker eine erhebliche Verlängerung der Lebenserwartung errechnet, die in den bis dahin gültigen Sterbetafeln so nicht vorgesehen waren. Beide Male – 1994 und 2004 – kam es dadurch zu einer deutlichen Verteuerung der Rentenversicherungen. Bei der letzten Überarbeitung der Sterbetafeln erhöhte sich zum Beispiel die durchschnittliche Lebenserwartung der Männer, die 2004 ihren 65. Geburtstag feiern, von 86 Jahren (Sterbetafel DAV 1994 R) auf 89 Jahre (Sterbetafel DAV 2004 R). Noch drastischer war die Änderung für Männer, die ihr 65. Lebensjahr erst 2040 erreichen. Ihre ohnehin höhere Lebenserwartung stieg um weitere sechs Jahre: Statt 89 sollen sie nun im Schnitt 95 Jahre werden.
Die Umstellung auf die neue Sterbetafel dürfte die Beiträge für die sofort beginnende Rentenversicherung durchschnittlich um knapp 10 Prozent erhöht haben, schätzt die DAV. Da die fondsgebundene Rentenversicherung quasi ein Fondssparplan ist, der zu Beginn des Ruhestands in eine sofort beginnende Rentenversicherung mit klassischer Kapitalanlage umgewandelt wird, waren auch diese Fondspolicen von den Änderungen betroffen.
Rentenhöhe bei Abschluss sichern
Und sollte sich die Lebenserwartung – etwa durch den medizinischen Fortschritt – weiterhin so stark erhöhen, droht auch künftig den fondsgebundenen Rentenversicherungen eine Anpassung ihrer Umwandlungsfaktoren. Die Ansparphase solcher Policen dauert typischerweise mehrere Jahrzehnte – viel Zeit, in der sich ein erheblicher Anpassungsdruck aufbauen kann. "Wer ein solches Risiko vermeiden will, sollte bei einem Versicherer abschließen, der den Rentenfaktor garantiert", rät Katrin Bornberg.
Den höchsten garantierten Rentenfaktor unter den Versicherern in der Auswertung bietet die Neue Bayerische Beamtenversicherung (BBV). Für den 35-jährigen Mann aus dem Berechnungsbeispiel beträgt er 36,67 Euro Monatsrente pro 10.000 Euro Fondsguthaben. Auf das Jahr hochgerechnet, ergibt dies 440 Euro oder – bezogen auf die 10.000 Euro Guthaben – 4,4 Prozent.
Um wenigstens Rentenzahlungen in Höhe des angesparten Fondsguthabens zu erhalten, muss der Versicherte die Rente mindestens 22 Jahre und neun Monate lang beziehen. Das entspricht einem Alter von knapp 83 Jahren. Dies zeigt, dass sich Rentenversicherungen vor allem für diejenigen lohnen, die sich einer guten Gesundheit erfreuen und auf ein langes Leben hoffen können.
Auch wenn die BBV den höchsten Wert unter den garantierten Rentenfaktoren bietet, ist sie nicht unbedingt der Top-Anbieter. Die Fondsauswahl der Police beschränkt sich auf wenige Produkte. An namhaften Fremdfonds stehen nur die beiden globalen Aktienfonds DWS Vermögensbildungsfonds I und DWS Top 50 Welt sowie der Activest-Euro Geldmarkt Plus zur Auswahl.
Eine wesentlich größere Palette bietet dagegen die Nürnberger Versicherung an. In bis zu fünf der insgesamt 22 Fonds können die Versicherten ihre Beiträge investieren. Darunter befinden sich viele erfolgreiche Produkte wie der Templeton Growth (Euro), der DWS Vermögensbildungsfonds I, der Threadneedle European Select, der Gartmore Continental Europe oder der JP Morgan Fleming Pacific. Der garantierte Rentenfaktor liegt zwar bei der Nürnberger mit 34,24 für den 35-jährigen Musterkunden spürbar niedriger als bei der BBV. Wenn die bessere Fondsauswahl jedoch zu einem höheren Guthaben bei Rentenbeginn führen sollte, würde das diesen Nachteil möglicherweise ausgleichen.
Gute Fondsauswahl, hohe Rente
Ähnlich sieht es bei der Dialog aus. Die 19 Fonds, die zur Verfügung stehen, stammen größtenteils von namhaften Anbietern. Neben dem Templeton Growth (Euro), dem Threadneedle Euro Select und dem Nordea European Value finden sich darunter auch Spezialitäten wie der Templeton China sowie mehrere Rentenfonds und mit dem Credit Suisse Euroreal auch ein offener Immobilienfonds. Beim garantierten Rentenfaktor liegt die Dialog mit 33,99 nur knapp hinter der Nürnberger.
Eine Alternative zu diesem Trio könnte die Swiss Life darstellen – trotz der eingeschränkten Verbindlichkeit des Rentenfaktors. "Zum im Vertrag vereinbarten Rentenbeginn garantieren wir mindestens 85 Prozent des in der Police genannten Rentenfaktors", erläutert Erich Holzner von der Swiss Life Deutschland. Da der Rentenfaktor mit 37,90 für den 35-jährigen Musterkunden jedoch ziemlich hoch ist, ist sogar die 85-Prozent-Garantie noch im Bereich des Akzeptablen: Im schlimmsten Fall könnte der Rentenfaktor auf 32,20 sinken. Das heißt: pro 10.000 Euro Guthaben gibt es 5,70 Euro weniger im Monat.
Neben der Chance auf einen hohen Rentenfaktor von bis zu 37,90 spricht auch die Fondspalette für Swiss Life: 40 Produkte – darunter der Fidelity European Growth, der Templeton Growth (Euro) und der JP Morgan Fleming Pacific. Außerdem sind acht ökologisch orientierte Fonds im Angebot. So lässt sich sogar ein Öko-Depot innerhalb der Police realisieren – für eine Vorsorge mit gutem Gewissen.
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