Wirtschaft



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08.07.2006
 

Datenschutz

Verhaltens-Kodex für Waren mit Funkchips gefordert

Immer mehr Waren mit Etiketten, die mit RFID-Chips versehen sind, gelangen ungekennzeichnet in den Handel. Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert daher klare Verhaltensregeln im Umgang mit den Funkchips, mit denen Kundendaten gespeichert werden können.

Osnabrück - Die Wirtschaft habe zwar zugesichert, Waren mit so genannten RFID-Chips zu kennzeichnen, sagte Schaar der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die Umsetzung der Versprechen lasse aber auf sich warten. "Es kommen zunehmend Waren in den Handel, die das Funketikett zum Beispiel in der Verpackung enthalten, ohne dass die Kennzeichnung erfolgt", beklagte Schaar.

Waren-Etikett mit RFID-Chip: Fluch und Segen
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Waren-Etikett mit RFID-Chip: Fluch und Segen

Herzstück des "Radio Frequency Identification"-Systems ist ein Etikett mit einem Funk-Chip, auf dem Produktangaben gespeichert werden. Waren können ohne Berührung per Funk identifiziert werden. Eines Tages könnte damit der gesamte Einkauf erfasst und automatisch vom Konto abgebucht werden. Eine mit RFID markierte Ware könnte auch eindeutig einem bestimmten Kunden zugeordnet und weiterverfolgt werden. Selbst Kundenprofile ließen sich dadurch erstellen.

Schaar fordert daher von den Unternehmen einen selbstauferlegten Verhaltenskodex im Umgang mit den RFID-Chips. Mit solch einem Regelwerk seien auch unabhängige Überprüfungen möglich. Zudem könne es bei Verstößen Konventionalstrafen geben. "Das wäre eine sinnvolle Methode, die Einhaltung solcher Selbstverpflichtungen durchzusetzen", zitierte das Blatt den Datenschützer.

Doch nicht nur die Konzerne, auch die Politik müsse sich stärker für den Datenschutz einsetzen. "Wo es um staatliche Befugnisse geht, wird relativ schnell nachgebessert, wo es um die Rechte der Bürger geht, tut man sich sehr viel schwerer", kritisierte Schaar gegenüber der Zeitung.

bor/AP/dpa

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