Brüssel - Die EU-Kommission will am morgigen Mittwoch in Brüssel im Wettbewerbsverfahren gegen den Softwarehersteller Microsoft über die Verhängung eines Zwangsgeldes entscheiden. Unter Berufung auf Insider meldete die Nachrichtenagentur Reuters am Abend, der Software-Gigant solle mit 200 bis 300 Millionen Euro Strafe belangt werden. Diese Größenordnung war bereits im Vorfeld erwartet worden.
Die Behörde hatte dem Unternehmen im Sommer 2004 ein Bußgeld von fast einer halben Milliarde Euro auferlegt und die Offenlegung bestimmter Computerprogramme für Wettbewerber verlangt. Dem ist Microsoft laut Kommission aber bisher nicht nachgekommen. Jetzt wird damit gerechnet, dass die Kommission den Software-Giganten rückwirkend zum 15. Dezember 2005 zur Zahlung von zwei Millionen Euro pro Tag verpflichtet. Sollte Microsoft bis zum Ende des Monats immer noch nicht die Auflagen der EU erfüllt haben, könnte eine Strafe von täglich bis zu drei Millionen Euro verhängt werden.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hatte in der vergangenen Woche in Berlin gesagt, sie könne sich nichts anderes als ein Bußgeld gegen Microsoft vorstellen. Dabei sieht sich Microsoft im Recht. Was die geforderte Offenlegung von Betriebssystemen für Arbeitsgruppenserver angeht, vertrat Microsoft bisher die Ansicht, die Auflagen der Kommission erfüllt zu haben. Der Konzern klagt deshalb vor dem EU-Gericht erster Instanz in Luxemburg gegen die erste Entscheidung der Kommission von 2004, zu der das Rekord-Bußgeld von mehr als 497 Millionen Euro gehört. Eine Entscheidung steht noch aus - was allerdings keine aufschiebende Wirkung hat.
Offenbar wollen die USA nun mit härteren Bandagen gegen Microsoft vorgehen. Richterin Colleen Kollar-Kotelly erklärte vor kurzem, die USA sollten in der Frage eine ähnliche Richtung einschlagen wie die EU-Kommission. "Sie sind an diesem Punkt ganz klar weiter als wir", räumte Anwältin Renata Hesse vom US-Justizministerium kürzlich ein. Die USA seien mit ihrem Kurs, der auf Zwangsmaßnahmen gegen Microsoft bisher verzichtet habe, nach mehr als fünf Jahren nicht annähernd so weit wie die EU nach zwei Jahren Rechtsstreit.
agö/Reuters/AP/dpa/AFP
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