Berlin - "Rentenbeiträge kommen in eine verfassungsrechtliche Problemzone, wenn das eingezahlte 'Kapital' regelhaft bei weitem das übersteigt, was der Einzelne später an Leistungen erhält", sagte Papier der "Welt". Wenn dauerhaft eine 'Minus-Rendite' zu erwarten sei, stelle sich die Frage, ob der mit der Beitragserhebung verbundene Grundrechtseingriff noch zu rechtfertigen sei. Laut Papier "verbietet die Verfassung eine offenkundige Unverhältnismäßigkeit zwischen Beitrags- und Versicherungsleistungen".
Die Mahnungen von Papier kommen nicht von ungefähr. Führende deutsche Rentenexperten warnen schon seit längerem vor einer negativen Entwicklung des Verhältnisses zwischen Beiträgen und Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. "Immer mehr junge Menschen werden aus der Rentenversicherung weniger heraus bekommen als sie eingezahlt haben", sagte der Freiburger Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen dem Blatt. Laut Raffelhüschen "waren die Renditeprognosen der Rentenversicherer immer schon viel zu optimistisch".
Diese Einschätzung bestätigte auch der Rentenexperte Meinhard Miegel: "Die langfristigen Prognosen der Rentenversicherer von mindestens drei Prozent Rendite beruhen auf haltlosen Annahmen, die geeignet sind, die Bevölkerung weiter in die Irre zu führen", zitiert ihn die "Welt". Laut Miegels Berechnungen wird der Geburtsjahrgang 1930 eine Rendite von etwa drei Prozent erzielen. "Die Rendite des Jahrgangs 1950 wird nur noch ein Prozent betragen. Männer des Jahrgangs 1970 und jüngere können überhaupt keine positive Rendite mehr erwarten."
mik/ddp
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Ob das ganze wirklich finanzierbar ist vermag ich nicht zu überprüfen. mehr...
mit Argumenten, Transparenz und Offenheit überzeugen. Sie haben mich ja angesprochen auf einer der vorherigen Seiten. Jeder kann wissen wer ich bin. Man braucht nur auf die HP von Deutschlandsneuedemokraten zu googlen. Man ruft [...] mehr...
Dieses Zitat von Milton Friedman zeigt schon seinen postkapitalistischen Ansatz für den Sozialstaat als negative Einkommensteuer. Er ist gegen einen Wohlfahrtsstaat durch beitragszahlende Erwerbstätige, sondern für einen [...] mehr...
Schmunzel, samsonax, destatis führt auch politische Statistikparameter. Die AG-Sozialabgaben gehören insofern nicht zum Lohn, weil sie im Gegensatz zu den Arbeitnehmerabgaben nicht steuer- und sozialversicherungspflichtig sind. [...] mehr...
Das finde ich interessant, denn dann betrachtet wenigstens das Statistische Bundesamt den AG-Anteil als Teil des Arbeitnehmerbruttos. Insofern müsste es den Arbeitnehmer dann eigentlich egal sein, wenn der AG-Anteil bei der GSV [...] mehr...
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