Bonn- Das Urteil ist nach Einschätzung der Bundesnetzagentur wegweisend. "Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel zulässig und sie ist daher die wesentliche Leitentscheidung für alle künftig zu erlassenden Entgeltprüfungen", erklärte der Präsident der Behörde, Matthias Kurth, heute in Bonn.
Kurth appellierte an die betroffenen Unternehmen, die OLG-Entscheidung zum Anlass zu nehmen, "überzogene und polemische Auseinandersetzungen zu beenden". Die zum Teil von Netzbetreibern und Verbänden geäußerten massiven Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Netzagentur seien jetzt klar und eindeutig ausgeräumt worden. Die Bundesnetzagentur hatte bislang lediglich ihre Vattenfall-Entscheidung veröffentlicht. Kostenentscheide für die anderen großen Übertragungsnetz-Betreiber E.on, RWE und EnBW werden noch im Juli erwartet.
Die Netzagentur hatte 18 Prozent der Kosten für den Transport im Höchstspannungsnetz, die Vattenfall beantragt hatte, nicht anerkannt. Allerdings wirkt sich diese Senkung kaum auf die Strompreise aus, weil die Kosten für Durchleitungen in der Hochspannung nur rund 0,6 Prozent des Gesamtstrompreises eines durchschnittlichen Stromkunden ausmachen. Vattenfall hatte erklärt, das Übertragungsnetz könne unter diesen Bedingungen nur noch mit Verlust betrieben werden. Es drohe ein Ertragsausfall von 116 Millionen Euro allein in diesem Jahr.
Auf die Energie-Verbraucher kommen nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" im Gegenteil sogar zum Jahreswechsel erneut kräftige Preiserhöhungen zu. Beim größten deutschen Stromkonzern RWE, der zwölf Millionen Haushalte versorgt, müssten sich viele Kunden darauf einstellen, dass sich ihr Strom einschließlich der künftig höheren Mehrwertsteuer um insgesamt elf Prozent verteuert. Nach Informationen des Blatts aus dem Konzern wollen große regionale RWE-Versorger entsprechende Anträge stellen.
mik/AFP/ddp/dpa-AFX
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