Wirtschaft



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04.11.2006
 

Jobverlagerung ins Ausland

Regierung plant Strafsteuer

Unternehmen sollen künftig zahlen, wenn sie Jobs ins Ausland verlegen: Nach SPIEGEL-Informationen plant die Bundesregierung eine Strafsteuer für das Verlagern von Arbeitsplätzen in andere Länder. Mit gutem Grund: Derzeit verlagert die Deutsche Bank Tausende von Jobs nach Indien.

Hamburg - Allein bei den drei indischen Tochtergesellschaften der Deutschen Bank stieg in diesem Jahr die Zahl der teilweise hochqualifizierten Mitarbeiter in Bombay und Bangalore von 350 auf 2200. Nächstes Jahr sollen nach SPIEGEL-Informationen über 4000 Menschen in den drei Firmen arbeiten, die Wertpapiergeschäfte verbuchen, den internationalen Handel abwickeln oder Aktienanalysen schreiben.

Selbst im Controlling werden Stellen nach Indien und in die Phillipinen verlagert. Gleichzeitig wird das Privatkundengeschäft in den Schwellenländern massiv ausgebaut. Auch in China will die Bank ein eigenes Privatkundengeschäft aufziehen, im nächsten Jahr will das Geldinstitut dann in der Türkei in diesen Markt einsteigen.

Patentverlagerung wird bestraft

Die massive Jobverlagerung, die mit den neuen Geschäften einhergeht, hat die Bundesregierung wohl unter anderem bei ihrem neuen Reformvorhaben im Blick. Im Rahmen ihrer neuen Unternehmenssteuerreform plant sie eine Strafsteuer auf Jobverlagerungen und für den Know-How-Transfer ins Ausland. Das geht aus einem vertraulichen Entwurf für ein Verwaltungsschreiben des Bundesfinanzministeriums an die Finanzbehörden hervor. Danach soll ein Unternehmen künftig "bei Verlagerung der gesamten Produktion ins Ausland" Steuern zahlen.

Als weitere steuerrelevante Tatbestände listet das Schreiben unter anderem die Ausleihe deutschen Personals in Niedrigsteuergebiete. Auch die Übertragung von Patenten und Produktionsverfahren an Auslandstöchter sollen künftig in die Berechnung mit einfließen. So soll verhindert werden, dass die Kosten noch in Deutschland geltend gemacht, deren Erträge dann aber im Ausland günstiger versteuert werden. Deshalb sollen die Finanzämter zu dem regulären Gewinn eines Unternehmens noch einen fiktiven Gewinnanteil hinzurechnen, der dem Wert der Verlagerung entspricht.

ase

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