Berlin - Dem neuen Gesetz zufolge sind auch das Sponsoring bei TV-Veranstaltungen sowie kostenloses Verteilen von Zigaretten nicht mehr erlaubt. Deutschland setzt damit eine entsprechenden EU-Richtlinie um.
Weil die Frist dafür aber bereits Ende Juli 2005 abgelaufen war, will die EU-Kommission ihre Klage wegen Nichtumsetzung der Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) durchfechten, wie ein Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy in Brüssel ankündigte.
Die Richtlinie sei bisher nicht in deutsches Recht umgesetzt worden, weil es Zweifel an der Zuständigkeit der EU in diesem Bereich gegeben habe, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesverbraucherschutzministeriums, Gerd Müller. Diese Zweifel bestünden zwar weiter. Mit der Umsetzung würden aber drohende Strafzahlungen abgewehrt.
Deutschland klagt seinerseits wegen der Tabak-Richtlinie vor dem EuGH gegen die EU-Kommission. Die Bundesregierung argumentiert, bei dem Tabak-Werbeverbot handle es sich um eine Gesundheits- und nicht um eine Binnenmarktvorschrift. Dafür sei Brüssel nicht zuständig.
Staatssekretär Müller lobte die Umsetzung des Tabakverbotes gleichzeitig als weiteren Schritt zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Deutschland. Er kündigte weitere Vorhaben wie das Nichtraucherschutzgesetz an, das allerdings kein generelles Rauchverbot bringen werde. Das Gesetz solle Nichtraucher und Passivraucher in öffentlichen Einrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln und in Restaurants schützen, gleichzeitig aber die Rechte der Raucher respektieren. Viele Millionen Erwachsene und Kinder seien dem Tabakrauch täglich schutzlos ausgesetzt.
itz/AFP
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