Berlin - Im Schnitt prüft der Fiskus im Jahr nur 15 Prozent der Einkunfts-Millionäre - das geht aus dem heute in Berlin vorgelegten Jahresbericht des Bundesrechnungshofs hervor. Dabei habe jede Sonderprüfung in dieser Einkommensklasse Mehreinnahmen von durchschnittlich 135.000 Euro ergeben. Zwischen den Bundesländern gebe es zudem erhebliche Unterschiede. Ein Land prüfe jährlich 60 Prozent der Einkommens-Millionäre, ein anderes nur rund zehn Prozent. Der Rechnungshof forderte das Bundesfinanzministerium auf, bei den Ländern auf eine deutlich höhere und einheitliche Prüfquote zu dringen.
Außerdem kritisierte der Rechnungshof, dass der Bund trotz des eingeschlagenen Sparkurses nach wie vor jährlich bis zu drei Milliarden Euro durch sinnlose Förderprojekte und unwirtschaftliches Handeln verschwende. Rechnungshof-Präsident Dieter Engels warnte die Große Koalition davor, angesichts der Milliarden-Steuermehreinnahmen den Sparkurs wieder aufzugeben. "Die aktuell guten Zahlen sind ein erster Silberstreifen am Horizont. Ein Silberstreifen, der nicht dazu verführen darf, den unerwarteten Steuersegen für konsumptive Zwecke zu Verwenden", sagte er. Das Steuerplus sei kein Freibrief für Mehrausgaben.
Steuerschätzer rechnen oft zu optimistisch
In einer anderen Untersuchung, die für den Haushaltsausschuss der Bundesregierung angefertigt wurde, kritisieren die Rechnungsprüfer außerdem die Vorgehensweise bei der Steuerschätzung. Das geht aus mehreren Zeitungsberichten hervor. Die Bundesregierung müsse das Vorsichtsprinzip stärker berücksichtigen, wenn sie die zu erwartenden Steuereinnahmen veranschlagt und in den Haushalt einplant. Die Rechnungsprüfer kämen zu dem Resultat, dass die Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzung, bezogen auf den fünfjährigen Planungszeitraum, in den vergangenen zehn Jahren um durchschnittlich 14 Prozent oder rund 30 Milliarden Euro über dem tatsächlichen Steueraufkommen gelegen hätten.
Allerdings bescheinige der Rechnungshof der Bundesregierung, mit der aktuellen Haushalts- und Finanzplanung erste Maßnahmen ergriffen zu haben, um zu optimistisch geplante Steuereinnahmen und damit verbundene finanzwirtschaftliche Probleme zu vermeiden. Weil es bisher keine vergleichbare mittelfristige Wachstumsschätzung anderer Institute gibt, empfehle der Rechnungshof jedoch, externen Sachverstand einzubeziehen. Auch sollte die Bundesregierung darauf verzichten, wirtschafts- und finanzpolitische Entscheidungen und deren mögliche gesamtwirtschaftliche Wirkung in ihrer Wachstumsprognose zu berücksichtigen.
ase/dpa-AFX/ddp
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