Von Karsten Stumm
München - Die Staatsanwaltschaft in München wirft Andreas Schmid, dem Gründer und ehemaligen Chef des Medienfondsunternehmens VIP, vor, einen großen Teil des Geldes seiner Anleger gar nicht wie versprochen zum Dreh von Filmen verwendet zu haben. Vielmehr habe er die Gelder zwischen Konten von Produktionsfirmen und Banken verschoben und dadurch Steuern hinterzogen.
"Wir erheben Anklage wegen Steuerhinterziehung und Untreue", bestätigte Oberstaatsanwalt Anton Winkler gegenüber manager-magazin.de. Die Anleger seien um das Agio und die Fondsnebenkosten betrogen worden, weil sie ohne die vermeintlich unberechtigt beanspruchten Steuervorteile die Fonds nicht gezeichnet hätten. Der Prozess soll Anfang kommenden Jahres starten.
Allerdings kündigten Schmids Anwälte bereits an, im Laufe der kommenden Wochen selbst eine Reihe von Anträgen zu stellen, die den Prozessauftakt verzögern könnten. Zudem müssen sich die zuständigen Richter mit der Aktenlage vertraut machen.
Anfang kommenden Jahres endet dann eine viele Monate währende Untersuchungszeit, in der sich die Schmids Anwälte mehrfach vergeblich für die Freilassung ihres Schützlings eingesetzt hatten. Der ehemalige Star der Filmfinanzierung in Deutschland sitzt somit seit Ende September 2005 im Gefängnis. Sollte es am Ende des Prozesses zu einer Verurteilung kommen, würde ihm diese Zeit bei der möglichen Strafbemessung angerechnet.
Mehrere tausend Betroffene
So ungewöhnlich hoch, wie der Ermittlungsaufwand der Staatsanwaltschaft, ist in diesem Fall auch der mögliche Schaden, der auf die Anleger der VIP-Medienfonds 3 und 4 zukommen kann. Rund 11.000 gut verdienende Steuersparinvestoren haben allein in diese beiden Fonds 630 Millionen Euro gesteckt.
"Das wird das größte Steuerstrafverfahren in Deutschland", meint deshalb auch Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen von der Kanzlei KTAG aus Bremen zu manager-magazin.de, der 280 Medienfondsanleger vertritt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte die Steuerfahndung München erst kürzlich ihren mehr als 100 Seiten starken Abschlussbericht zu den beanstandeten Medienfonds VIP 3 und VIP 4 vorgelegt, auf den sich die Anklage nun zum Teil stütze.
"Der Anfangsverdacht gegen den Fondsinitiator hat sich darin vollumfänglich bestätigt", glaubt zumindest Anlegeranwalt Gieschen. Die Investoren der Schmid-Fonds müssten nach Meinung von Experten nun Rückforderungen der Finanzämter in Höhe von rund 270 Millionen Euro fürchten.
Wo ist das Geld?
Ob die Vorwürfe auch vor Gericht Bestand haben werden, halten Brancheninsider allerdings noch nicht für ausgemacht. Zwar habe VIP nach Meinung der Staatsanwaltschaft nur etwa 20 Prozent der Anlegergelder tatsächlich in die konkrete Produktion von TV- und Kinofilmen fließen lassen; der Rest sei wie Festgeld bei Banken geparkt und verzinst worden.
Aus dem so angesammelten Geld habe VIP dann zusammen mit Geldhäusern wie der HypoVereinsbank
eine Garantie für die Kapitaleinlage der Anleger abgegeben. Egal wie schlecht sich die vorgeblich produzierten Filme auch verkauften, am Ende der Fondslaufzeit sollten die Anleger wenigstens ihr eingesetztes Kapital zurückerhalten, manchmal sogar noch etwas mehr. Diese Fonds wurden deshalb als sogenannte Garantiefonds verkauft.
Setzt sich die Staatsanwaltschaft mit dieser Sicht der Dinge durch, wäre das für die Investoren fatal. "Die ursprünglich erwarteten Steuervorteile würden in diesem Fall den Investoren nachträglich aberkannt, sodass Nachzahlungen in erheblicher Höhe auf jeden einzelnen Anleger zukommen werden", bestätigen Steuerexperten. "Außerdem würde der Fiskus noch sechs Prozent Zinsen und Säumniszuschläge verlangen", sagt Rechtsanwalt Gieschen.
Ermittlungen in Übersee
Doch genau diese Frage, ob tatsächlich nur ein Bruchteil des Investorengeldes in Filmproduktionen geflossen ist, blieb zwischen Ermittlern und Schmids Anwälten sowie Gutachtern bis zuletzt umstritten. Die Staatsanwaltschaft schaltete schließlich sogar Kollegen in Amerika ein, um der Sache bei den dortigen Produktionsgesellschaften auf den Grund zu gehen. E-Mails, die dabei sichergestellt worden waren und manager-magazin.de vorliegen, erhärteten dann den Verdacht der Staatsanwälte. Zudem stellten die Ermittler ähnlichen elektronischen Schriftverkehr mit deutschen Filmproduzenten sicher.
"Vornehm formuliert möchte ich dazu nur sagen, dass ich bis heute schlicht nicht nachvollziehen kann, wie die Staatsanwaltschaft diesen Vorwurf noch immer aufrechterhalten kann. Wir glauben jeden Schriftwechsel in den langen Untersuchungsmonaten durchleuchtet zu haben", sagt Jörg Weigell, Anwalt des ehemaligen VIP-Chefs Andreas Schmid.
Tatsächlich schraubte die Staatsanwaltschaft München II im Laufe ihrer Ermittlungen das Ausmaß ihrer Vorwürfe zurück. Warfen die Beamten dem Fondsinitiator Schmid noch vor Monaten gewerbsmäßigen Betrug vor, klagen sie ihn dessen nun gar nicht mehr an. Stattdessen ist der Vorwurf der Untreue erhoben worden. Der macht für Verfahrensbeobachter aber nur einen verblüffend kleinen Teil der Anklage aus.
Nach den VIP-Fonds sind in den vergangenen Monaten auch andere Medienfonds in die Krise geraten. Inzwischen hat unter anderem die Victory Media AG Insolvenz angemeldet. Hier läuft gegen Verantwortliche seit geraumer Zeit ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs. Rechtsanwalt Gieschen erwartet deshalb nichts Gutes: "Alle Anleger, die in Garantiefonds investiert haben, müssen demnächst höchstwahrscheinlich mit unliebsamen Überraschungen rechnen."
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