Berlin - Dabei handele es sich um den mutmaßlichen Schaden, der VW zwischen 1994 und 2004 durch Sonderbonuszahlungen an den Ex-Konzernbetriebsratschef Klaus Volkert entstanden sei, berichtet die "Welt". Laut Anklage hatte Peter Hartz diese Zahlungen eigenmächtig veranlasst.
Eine Quelle aus dem Umfeld von Hartz bestätigte der Zeitung, dass seitens des Autoherstellers ein entsprechender Anspruch besteht. "Von VW droht eine Regressgefahr", zitiert das Blatt die Quelle.
Juristisch lasse sich eine solche Forderung kaum abwehren, weil Hartz die strafrechtliche Verantwortlichkeit für den Vorgang übernommen habe. Sollte der Wolfsburger Konzern das Geld eintreiben, würde der Namensgeber der Arbeitsmarktreformen den Großteil seiner Ersparnisse verlieren. Sein "angelegtes Vermögen" hat Hartz vor Gericht auf 2,7 Millionen Euro beziffert.
Wie die Zeitung weiter berichtet, ist der mutmaßliche Schaden durch die Sonderbonuszahlungen von Hartz an Volkert nicht durch eine entsprechende Managerversicherung beglichen worden. Im Frühsommer 2006 hingegen hatte das Präsidium des VW-Aufsichtsrates beschlossen, dass eine entsprechende Versicherung für den von Hartz mutmaßlich bei VW angerichteten Schaden aufkommen solle.
Der Prozess gegen Hartz vor dem Braunschweiger Landgericht soll morgen fortgesetzt werden.
wal/ddp
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