Braunschweig/Bremen - Am zweiten Prozesstag will die Verteidigung heute noch Fragen des Gerichts beantworten, mit denen die Kammer die Glaubwürdigkeit des Geständnisses von Hartz überprüfen will. Danach werden die Plädoyers und das Urteil erwartet.
Hartz hatte am ersten Prozesstag ungerechtfertigte Sonderbonus-Zahlungen von VW an den ehemaligen Betriebsratschef Klaus Volkert in Höhe von zwei Millionen Euro und die weiteren Vorwürfe eingestanden. Zudem übernahm er die alleinige Verantwortung für die Zahlungen an Volkert. Insgesamt wirft die Anklage dem ehemaligen VW-Personalvorstand 44 Fälle besonders schwerer Untreue vor.
Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung einigten sich zu Prozessbeginn auf eine maximale Strafe von zwei Jahren auf Bewährung und von 360 Tagessätzen. Im Gegenzug legte Hartz' Verteidiger für seinen Mandanten das Geständnis ab.
Dieses Vorgehen stößt jedoch auf Kritik. Er habe "erhebliche Bauchschmerzen", sagte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes (DRB), Wolfgang Arenhövel, der Oldenburger "Nordwest- Zeitung". Solche Urteilsabsprachen seien in Fachkreisen hoch umstritten. Sie seien eigentlich als Mittel des Opferschutzes gedacht gewesen, etwa bei Vergewaltigungsprozessen. "Nun sind sie oft eine Reaktion auf die Personalnot bei den Gerichten. Gerade bei sehr komplexen Verfahren, die sich über Monate hinziehen können, werden sie als pragmatische Lösung angewandt. Die Richter können nicht anders", sagte Arenhövel, der auch Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen ist.
Er widersprach aber dem Eindruck, Absprachen hätten etwas mit Kungelei zu tun: "Der Eindruck, dass sich die Großen freikaufen können, ist nicht berechtigt." Dringend notwendig sei aber eine gesetzliche Normierung des Verfahrens. "Eine Absprache im Strafprozess kann es nur dann geben, wenn der Angeklagte ohne Vorbedingungen ein qualifiziertes, konkretes Geständnis abgelegt hat". Lapidare Aussagen, wonach der Angeklagte die zur Last gelegten Taten einräumt, reichten nicht aus.
Unterdessen plant die Bundesregierung, noch im Frühjahr einheitliche Regeln für Absprachen in Strafprozessen zu beschließen. "Verständigungen im Strafprozess gehören zur strafprozessualen Realität", sagte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) der "Frankfurter Rundschau". Einen Handel mit der Gerechtigkeit werde es aber nicht geben.
wal/dpa/AP
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