Berlin – Durch die Absprache von Anklage, Gericht und Verteidigung im Prozess gegen den Ex-VW-Vorstand werde das Gerechtigkeitsempfinden der Bürger genauso beschädigt wie das Strafverfahren selbst, sagte die frühere Bundesjustizministerin der "Berliner Zeitung". "
In der "Passauer Neuen Presse" bezeichnete Leutheusser-Schnarrenberger es als Besorgnis erregend, dass immer öfter Prozessabsprachen stattfänden. "Es kann nicht angehen, dass das Strafmaß in einem solchen Verfahren im Hinterzimmer zwischen Gericht, Verteidigung und Anklage ausgekungelt wird."
Hartz war gestern wegen Untreue und Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem verhängte das Landgericht Braunschweig gegen den 65-Jährigen eine Geldstrafe in Höhe von 576.000 Euro.
Gerade im Fall Hartz, der so breit in der Öffentlichkeit diskutiert worden sei, hätte sie sich einen normalen Strafprozess mit ordentlicher Beweisaufnahme gewünscht, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. "Bei einer derart komplexen Vorwurfslage wie in diesem Fall hätte es im Gerichtssaal umfassende Aufklärung und Transparenz geben müssen sowie eine Aussage zu allen Punkten."
Dagegen verwies der SPD-Rechtspolitiker Joachim Stünker in der "Berliner Zeitung" darauf, dass der Hartz-Prozess im Gegensatz zum Mannesmann-Verfahren nicht mit einer Einstellung des Verfahrens geendet habe. "Es gab einen Schuldspruch, und Hartz gilt als vorbestraft."
Forderungen, wegen der Bestechungsaffäre die nach Hartz benannten Arbeitsmarktreformen umzubenennen, bezeichnete der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Wend, als unrealistisch. "Wenn ich könnte, würde ich das wegbeschließen", sagte er. Er gehe aber davon aus, dass der Name sich bereits so eingebürgert habe, dass eine Umbenennung nichts nützen würde.
itz/AP/ddp
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